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Dritter Freiberger Architekturpreis zu vergeben
Vorschläge mit Kurzbegründungen bis 31. März einreichen – Vergabe zum Tag der Architektur am 28. Juni
Gute Architektur und lebendige Stadträume als Ressource für unseren Alltag zu entdecken, dazu lädt der Tag der Architektur am 27. und 28. Juni dieses Jahres bundesweit erneut ein. Zum Architekturtag, so sieht es die Satzung vor, vergibt die Stadt Freiberg ihren Architekturpreis. Welches Gebäude der Stadt die mit 1.500 Euro dotierte Ehrung erhält, bestimmen die Freiberger Bürger mit. Sie alle sind aufgerufen, ihre Vorschläge bis 31. März in der Stadtverwaltung einzureichen.
Der Architekturpreis soll innovative Gestaltungsqualität der baulichen Umwelt vermitteln sowie Maßstäbe für die Lösung von Bauaufgaben zeitgenössischer Architektur in unserer Stadt setzen.
Vergeben wird er im Turnus von zwei Jahren im Wechsel mit dem Sanierungspreis, der bereits seit 1999 jährlich vergeben wird. Da jedoch inzwischen mehr als 85 Prozent der Altbauten saniert sind, ist 2016 der Architekturpreis ins Leben gerufen worden. Er ist der fünfte städtische Preis, den Freiberg vergibt. Den ersten Freiberger Architekturpreis erhielt die phase 10 Ingenieur- und Planungsgesellschaft mbH für ihr Büro- und Geschäftshaus Borngasse 4, der zweite ging 2018 an die Kleinwaltersdorfer Kindertagesstätte „Kastanienzwerge“.
Vergeben wird der Architekturpreis von der Stadt Freiberg gemeinsam mit der Deutschen Bank Privat- und Geschäftskunden AG Investment & FinanzCenter Freiberg zur Förderung der Baukultur. Der Preis ist nicht teilbar und besteht aus einem Geldpreis in Höhe von 1.500 Euro in Verbindung mit einer Urkunde und einer Plakette aus Porzellan. Die Verleihung des Preises erfolgt jeweils zum bundesweiten Tag der Architektur, an dem auch zahlreiche Objekte und Architekturbüros für Besucher öffnen werden.
Termin
Verleihung des
Freiberger Architekturpreises 2020
am Sonntag, 28. Juni, um 14 Uhr
Die Vorschläge können formlos im Büro des Bürgermeisters für Stadtentwicklung und Bauwesen, Obermarkt 24 eingereicht werden. Anzugeben sind neben dem Objekt und einer kurzen Begründung auch Name und Adresse des Einreichers. Einzige Bedingung für den Vorschlag: Der Abschluss der Bauarbeiten darf nicht länger als fünf Jahre zurückliegen.
Mehr Infos: www.freiberg.de/stadt-und-buerger/stadt/ehrungen-preise/architekturpreis