20.01.2014

„Montanregion Erzgebirge“: Übergabe des Antrags an UNESCO-Welterbekomitee

Gemeinsamer UNESCO-Weltkulturerbeantrag unterzeichnet Innenminister Markus Ulbig: Herausragendes Beispiel für Intensivierung deutsch-tschechischer Zusammenarbeit“

Die Nominierungsdokumentation für den deutsch-tschechischen Welterbeantrag "Montane Kulturlandschaft Erzgebirge/Krušnohorí" haben Sachsens Innenminister Markus Ulbig und sein Amtskollege, der Kulturminister der Tschechischen Republik, Jirí Balvín, am 20. Januar im Sächsischen Innenministerium unterzeichnet. Damit ist der letzte Schritt, der zur Übergabe der gemeinsamen Welterbebewerbung an das UNESCO-Welterbekomitee erforderlich war, vollzogen.

Innenminister Markus Ulbig: „Ich bedanke mich bei allen Engagierten, die sich für das Erzgebirge und die UNESCO-Bewerbung eingesetzt haben. Über 10 Jahre harte Arbeit einer ganzen Region stecken in diesem Antrag. Jetzt muss die UNESCO entscheiden.“

Kulturminister Jirí Balvín: „Mit dem heutigen Tag wird eine wichtige Etappe eines bedeutenden Projekts abgeschlossen, das von den beteiligten Regionen lange Zeit vorbereitet wurde. Die Nominierung „Montane Kulturlandschaft Erzgebirge/Krušnohorí“ ist ein beeindruckendes Werk, eine richtige wissenschaftliche Studie übe ein bedeutendes Kapitel unseres gemeinsamen Lebens im Erzgebirge. Ich möchte mich bei allen bedanken, die sich an der Erstellung dieses Werks beteiligt haben und bin davon überzeugt, dass diese Arbeit auch bei den UNESCO Experten ihre Anerkennung finden wird.“

Nach über zehnjähriger intensiver Arbeit hat die Erzgebirgsregion mit der Vollständigkeitsprüfung der UNESCO die letzte Hürde für die Einreichung des gemeinsamen deutsch-tschechischen Welterbeantrages "Montane Kulturlandschaft Erzgebirge/Krušnohorí" genommen und die Nominierungsdokumentation Anfang Januar fertiggestellt. Die Nominierung ist nun abgabereif.

Mit der Unterzeichnung der Nominierungsdokumentation wird das außergewöhnliche Engagement der Menschen auf sächsischer und tschechischer Seite des Erzgebirges gewürdigt. Der Welterbeantrag ist ein herausragendes Beispiel für die Intensivierung der deutsch-tschechischen Zusammenarbeit und trägt in besonderer Weise zur guten Nachbarschaft beider Nationen und Regionen bei.

Das sächsische Kabinett hatte sich insgesamt dreimal seit 2011 mit dem Welterbeprojekt der Montanregion befasst und sich in seiner Sitzung vom 24. Januar 2012 für einen gemeinsamen sächsisch-tschechischen Welterbeantrag unter deutscher Federführung frühestens zum Nominierungstermin 1. Februar 2014 ausgesprochen.

Im Ergebnis dieses Kabinettsbeschlusses nahm im Februar 2012 für die aktive Begleitung des Verfahrens zur Erarbeitung und Einreichung des gemeinsamen Welterbeantrages eine sächsisch-tschechische Steuerungsgruppe die Arbeit auf. Diese besteht auf sächsischer Seite aus Vertretern des Sächsischen Innenministeriums (SMI), des Landesamtes für Denkmalpflege (LfD) und der antragstellenden Region. Die tschechischen Vertreter kommen aus dem dortigen Kulturministerium und der nationalen Denkmalbehörde. Die Steuerungsgruppe wird durch eine national gemischte Arbeitsgruppe fachlich unterstützt.

Nach umfangreichen Vorbereitungen durch die Region, die bis in das Jahr 2001 zurückreichen, wurde dem SMI, das für die beratende Begleitung der Antragstellung zuständig ist, der Entwurf des Welterbeantrages am 30. April 2013 übergeben.

Der Welterbeantrag wurde auf sächsischer Seite aus 27 Umsetzungsstudien, die im März 2013 abgeschlossen wurden, entwickelt. Diese wurden im Auftrag der antragstellenden Region in enger Kooperation mit den Kommunen und unter Beteiligung der Öffentlichkeit (insb. Stadt- und Gemeinderatsbeschlüsse der jeweils betroffenen Kommunen, Bürgerbeteiligung, Zustimmung der Eigentümer) durch das Institut für Industriearchäologie, Wissenschafts- und Technikgeschichte (IWTG) der TU Bergakademie Freiberg unter Leitung von Herrn Prof. Dr. Helmuth Albrecht erstellt. Damit wird der Charakter des Welterbeprojektes als „bottom-up-Projekt“, das sich aus der Region entwickelt hat, unterstrichen.

Nach nochmaliger Befassung des sächsischen Kabinetts mit dem gemeinsamen deutsch-tschechischen Welterbeantrag am 9. Juli 2013 wurde das SMI unter anderem damit beauftragt, alle erforderlichen Schritte zur Einreichung des Antrages bei der UNESCO einzuleiten.

Der Entwurf des deutsch-tschechischen Welterbeantrages wurde zum 30. September 2013 der UNESCO zur freiwilligen Vollständigkeitsprüfung („Completeness Check“) vorgelegt. Nach erfolgreichem Abschluss der Prüfung Mitte November 2013 konnte der Antrag für die Einreichung zum 31. Januar 2014 fertiggestellt werden.

Das Welterbegebiet umfasst auf der sächsischen Seite des Erzgebirges 39 Elemente bestehend aus 79 Teilkomponenten mit ca. 500 Einzelobjekten. Auf tschechischer Seite wird es durch sechs Teilkomponenten mit 23 sog. Sites ergänzt.

Die UNESCO setzt sich weltweit für den Schutz und Erhalt außerordentlicher Kulturleistungen und einzigartiger Naturphänomene „als gemeinsames Erbe aller Menschen“ ein. Grundlage für die UNESCO-Liste des Welterbes bildet die 1972 von der Organisation für Bildung, Wissenschaft und Kultur der Vereinten Nationen verabschiedete Welterbekonvention. Die Trägerschaft für das UNESCO-Welterbe-Projekt „Montanregion Erzgebirge“ haben die drei Landkreise Erzgebirgskreis, Mittelsachsen und Sächsische Schweiz-Osterzgebirge sowie 35 Städte und Gemeinden (Welterbekonvent) übernommen.

 


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