08.02.2021 | Pressemitteilung

Neue Polizeiverordnung verabschiedet

Freiberg erhält neue Polizeiverordnung – Neufassung tritt im Juli 2021 in Kraft

In diesem Jahr verliert die derzeitige Polizeiverordnung ihre Gültigkeit. Die Verordnung, die der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Freiberg dient, gilt seit Juli 2011. Nach zehn Jahren läuft sie aus. Nun beschloss der Stadtrat in seiner jüngsten Sitzung Ende Januar eine Neufassung.

„Die Erfahrungen der letzten zehn Jahre haben gezeigt, wo es Anpassungsbedarf gibt“, erklärt Antje Liebernickel, Leiterin des Ordnungsamtes. „Dies haben wir in der neuen Verordnung aufgenommen und vorhandene Regelungen präzisiert, um Gefahren zu verhindern aber auch Doppelregelungen und Unklarheiten zu vermeiden.“

Die neue Verordnung sieht zukünftig vor, dass Eiszapfen und Schneeüberhänge an Dächern unverzüglich entfernt werden müssen. Verantwortlich dafür ist der Eigentümer des Gebäudes. Für Denkmäler untersagt die Verordnung, sie zu besteigen. Beim Abrennen eines offenen Feuers bestimmt die neue Verordnung, welche Materialien verbrannt werden dürfen. So darf nur trockenes unbehandeltes Holz genutzt werden. Pflanzenabfälle sowie frisches, nasses Holz sind für offene Feuer untersagt. Für Umzüge mit offenem Feuer, beispielsweise Fackelumzüge, sieht die neue Verordnung vor, dass das Ordnungsamt über den Umzug informiert werden muss. Für die Anzeige kann ein Formular verwendet werden. Dieses ist unter www.freiberg.de [Stadt  & Bürger / Bürgerservice / Anliegen von A-Z / Fackel- und Lampionumzug anmelden] zu finden. Hierbei beträgt die Frist vier Wochen vor der Veranstaltung. Eine Genehmigung des Umzugs ist in der Regel nicht erforderlich. Wenn zur Beleuchtung der Lampions ausschließlich batteriebetriebene Beleuchtungen, wie LED-Lichter, genutzt werden, ist eine Anmeldung beim Ordnungsamt nicht notwendig.

Neu aufgenommen wurde auch ein Verbot, in öffentlichen Brunnen zu baden oder Tiere darin baden zu lassen. Dies betrifft nicht die Wasserspiele auf dem Obermarkt, da diese kein Brunnenbecken haben.  Das Verbot, Tiere zu füttern, gilt in der neuen Verordnung nicht nur für Tauben, sondern wird auf alle Arten von wilden oder verwilderten Tieren ausgeweitet. Dies hilft zu verhindern, dass sich unter anderem Katzen unkontrolliert vermehren oder Ungeziefer angelockt wird.

Um Lärmbelästigung im öffentlichen Raum zu vermeiden, wurden die Regelungen zur Benutzung von Rundfunkgeräten, Lautsprechern, Musikinstrumenten, u. ä. an den technischen Stand angepasst. So gelten diese Regelungen ab Juli auch für elektronische Geräte zur Lauterzeugung, wie Boom-Boxen. Es wird klargestellt, dass beim Betreiben bzw. Spielen solcher Geräte oder Instrumente bei offenen Fenstern oder Türen oder auf offenen Balkonen, im Freien oder in Kraftfahrzeugen niemand unzumutbar belästigt werden darf.

Erstmals finden sich konkrete Regelungen zu sogenannten „Bürgerstreifen“. „In der Vergangenheit kam es vor, dass Gruppen als „Streifen“ in Freiberg unterwegs waren und sich polizeiliche Befugnisse angemaßt haben“, erklärt Antje Liebernickel. Um dies zu unterbinden, fehlten bislang konkrete Regelungen. Dies wurde nun geändert. In der neuen Polizeiverordnung wird diese Art der Kontrolle untersagt. Es ist für Privatpersonen nicht erlaubt, wie die Polizei aufzutreten und beispielsweise Mitbürger zu befragen, Personalien festzustellen oder Platzverweise im öffentlichen Raum auszusprechen. „Die Gefahrenabwehr und Strafverfolgung sowie die damit verbundenen Befugnisse sind ausschließlich der Polizei und dem Stadtordnungsdienst vorbehalten“, stellt die Ordnungsamtsleiterin klar.

Die vom Stadtrat verabschiedete Polizeiverordnung muss nun der Landkreis innerhalb der nächsten drei Monate genehmigen, bevor sie im Juli in Kraft tritt.

Die jeweils aktuelle Polizeiverordnung ist zu finden unter: www.freiberg.de[Stadt & Bürger / Stadt / Satzungen & Richtlinien]. Neben den Regelungen der Polizeiverordnung sind auch die Regelungen der Benutzungsordnungen für städtische Parkanlagen und öffentliche Grünflächen sowie für die öffentlichen städtischen Spielplätze und Freizeitanlagen zu beachten.

 


Mittelsachsen – Freiberg mittendrin

Der Verwaltungssitz des Landkreises Mittelsachsen befindet sich in Freiberg. Für Bürger der 53 mittelsächsischen Kommunen, davon 21 Städte, ist er Ansprechpartner u.a. für KfZ-Zulassungen oder Kindergeldanträge und betreibt das Jobcenter Mittelsachsen.

zum Landkreis

Herz aus Silber – Imagefilm

Zukunft aus Tradition: Silberstadt, Universitätsstadt, Wirtschaftstandort, Lebensmittelpunkt - werfen Sie einen Blick in den Imagefilm der Silberstadt Freiberg.

ansehen