02.01.2023 | Pressemitteilung

Neues Wohngeldgesetz: Stadt rechnet mit Verdreifachung der Anträge

Stadtverwaltung stellt drei neue Mitarbeiterinnen für die Bearbeitung der Anträge ein

Das neue Wohngeldgesetz trat am 1. Januar 2023 in Kraft. Dadurch erhalten rund 1,4 Millionen Haushalte in Deutschland erstmalig oder erneut einen Wohngeldanspruch, rund 800.000 Haushalte mehr als bisher. Auch die Stadt Freiberg rechnet in diesem Jahr mit einem Anstieg der Wohngeldanträge von bisher 3.500 auf etwa 10.000. Um die steigende Anzahl der Anträge bearbeiten zu können, stellt die Stadt zusätzlich ab Anfang dieses Jahres drei neue Mitarbeiterinnen ein. 

Im neuen Wohngeldgesetz, das der Bundesrat am 25. November beschlossen hat, wird die Wohngeldformel angepasst. Dadurch erhalten deutlich mehr Menschen mit geringem Einkommen ein höheres Wohngeld. Laut Prognosen des Bundes wird sich die Anzahl der Wohngeldberechtigten verdreifachen. Zudem erhöht sich der Wohngeldbetrag von durchschnittlich rund 180 Euro auf rund 370 Euro pro Monat.

Das neue Wohngeld führt eine dauerhafte Heizkostenkomponente (als Zuschlag auf die zu berücksichtigende Miete oder Belastung in die Wohngeldberechnung) ein. Dadurch sollen Haushalte bei den Energiekosten entlastet werden. Zusätzlich ermöglicht eine neue Klimakomponente einen über die bisherige Höchstgrenze hinausgehenden Zuschlag, wenn aufgrund energetischer Maßnahmen im Wohngebäude die Miete erhöht wird.

Diejenigen Haushalte, die bereits Wohngeld beziehen und einen Bewilligungsbescheid bis ins Jahr 2023 haben, müssen nichts unternehmen. Ihr Wohngeld wird automatisch neu berechnet. Das höhere Wohngeld wird voraussichtlich Ende Februar ausgezahlt. Die Auszahlung des zweiten Heizkostenzuschusses, der bereits Anfang November beschlossen worden war, erfolgt ab Ende März 2023. Begründet liegen diese Verzögerungen in der notwendigen Programmierung der Fachsoftware.

Derzeit liegt die durchschnittliche Bearbeitungszeit eines Wohngeldantrags in der Wohngeldbehörde Freiberg bei knapp zwei Monaten. Mit steigenden Antragszahlen ab Januar wird sich diese Bearbeitungszeit voraussichtlich verlängern.

Die Wohngeldbehörde Freiberg hat alle Informationen rund ums Wohngeld auf der Internetseite zusammengestellt. Dort finden Antragssteller Informationen zur Anspruchsberechtigung, zur Antragstellung und zu den notwendigen Unterlagen. 
 

 


Mittelsachsen – Freiberg mittendrin

Der Verwaltungssitz des Landkreises Mittelsachsen befindet sich in Freiberg. Für Bürger der 53 mittelsächsischen Kommunen, davon 21 Städte, ist er Ansprechpartner u.a. für KfZ-Zulassungen oder Kindergeldanträge und betreibt das Jobcenter Mittelsachsen.

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