19.11.2021 | Pressemitteilung

Nur verlässliche Aussagen ermöglichen Vertrauen in die Politik Kritik an geplanten Änderungen der Corona-Schutz-Verordnung

Gemeinsame öffentliche Erklärung an die Landesregierung

Wir, die Unterzeichnenden, sehen die geplanten Änderung der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung sehr kritisch. Die Maßnahmen sind weder angemessen noch geeignet, um wirksam die aktuelle Lage in den Griff zu bekommen. Bereits in der letzten Corona-Schutzverordnung vom 05.11.2021 wird in der Begründung unter B. Allgemeiner Teil auf die absehbare Entwicklung verwiesen: „Wegen des weiteren Anstiegs der Neuinfektionen und der Auslastung der sächsischen Krankenhäuser droht ebenso der Eintritt der sogenannten Überlastungsstufe. Nach derzeitigen Prognosen ist damit ab Mitte November 2021 zu rechnen.“

Wenn diese Entwicklung bereits am 05.11. absehbar war, weshalb muss jetzt kurzfristig eine neue Verordnung verabschiedet werden?
Die Kommunen haben die Möglichkeit erhalten über den Sächsischen Städte- und Gemeindetag (SSG) eine Stellungnahme zum neuen Entwurf abzugeben. Die kurze Frist für Rückmeldungen der Städte und Gemeinden, aber auch die Umsetzungsfrist bei diesen erheblichen Änderungen ist unangemessen. Durch den Ministerpräsidenten wurde in einer öffentlichen Facebook-Konferenz am 17.11.2021 angekündigt, „dass die Regierung einen Entwurf der neuen Verordnung vorgelegt habe, man sich allerdings in der Koalition einig ist, diesen Entwurf am Freitag (19.11) nochmals deutlich zu verschärfen“.

Welchen Sinn macht es überhaupt, dass sich die Bürgermeister der sächsischen Städte und Gemeinden damit beschäftigen, wenn dieser Entwurf noch einmal grundsätzlich verschärft werden soll?
Interessiert sich die Staatsregierung ernsthaft für die Rückmeldungen der kommunalen Ebene oder handelt es sich nicht eher um eine formale Beteiligung um der Pflicht Genüge zu tun?

In den weiteren Diskussionsbeiträgen der von der Staatsregierung eingeladenen Experten der öffentlichen Facebook-Konferenz vom 17.11.2021 wurden Aussagen getätigt, dass eine deutliche Reduzierung der Kontakte, was einen Lockdown bedeuten dürfte, erst in frühestens zwei bis drei Wochen Wirkung zeigen könnte, eine Impfoffensive auf freiwilliger Basis wahrscheinlich erst Ende Januar 2022. Lange Warteschlangen bei mobilen Impfteams gehören derzeit – trotz der absehbaren Lage, in welcher wir uns befinden – leider zur Realität.
Die geplanten Änderungen der Corona-Schutz-Verordnung sind von purem Aktionismus geprägt. Dies verwundert nicht, ist dies doch das wesentliche Merkmal der Corona-Politik des Freistaates über die gesamte Zeit. Einerseits ist von einer Überlastung des Gesundheitssystems, drastischen Infektionszahlen und einem bevorstehenden Lockdown die Rede und andererseits hat das Sächsische Ministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt am 15.11.2021 lockerere Regelungen im Umgang mit Corona-Fällen in Kitas und Schulen bekannt gegeben. 

Warum hat die Landesregierung nicht deutlich eher Maßnahmen ergriffen, um nicht in diese prekäre Lage zu geraten?
Weshalb wurden Vorschläge der sächsischen Städte und Gemeinden nicht aufgegriffen, wie beispielsweise die Fortsetzung der kostenfreien Bürgertests oder die Beibehaltung der Impfzentren?

Am Beispiel der Regelungen für Weihnachtsmärkte droht erneut das Vertrauen in die Aussagen der Staatsregierung und die Sinnhaftigkeit der Regeln beschädigt zu werden. Nachdem bereits am 28.09.2021 sich Kommunen an die Staatsregierung gewandt und darauf hingewiesen haben, dass „…für die Planungssicherheit der Handwerker, Händler hinsichtlich Warenbestellung […] es zwingend erforderlich [ist], verbindliche Aussagen bis zum 13.10.2021 zu treffen. Sollten die Rahmenbedingungen bis dahin nicht feststehen, ist die Absage der diesjährigen Weihnachtsmärkte leider wieder die einzige Konsequenz.“

Als Reaktion veröffentlichte das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt am 19.10.2021 eine Medieninformation (https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/1029720), in welcher auch mit Erreichen der Vorwarn- oder Überlastungsstufe die Weihnachtsmärkte weiterhin ohne größere Einschränkungen möglich sind. Diese Regelungen wurden mit der Corona-Verordnung vom 05.11.2021 und der dazu erlassenen Allgemeinverfügung für Hygieneauflagen bestätigt, trotz der im Begründungsteil formulierten Lageeinschätzung: „Wegen des weiteren Anstiegs der Neuinfektionen und der Auslastung der sächsischen Krankenhäuser droht ebenso der Eintritt der sogenannten Überlastungsstufe. Nach derzeitigen Prognosen ist damit ab Mitte November 2021 zu rechnen.“

Wie lässt sich erklären, dass Frau Staatsministerin Köpping jetzt kommuniziert, dass sie als Bürgermeisterin Weihnachtsmärkte in der aktuellen Situation abgesagt hätte und in den vergangenen Monaten Weihnachtsmarktveranstalter zur Planung und Umsetzung motiviert hat?
Die jetzigen Veränderungen der Corona-Schutz-Verordnung setzen Marktbetreiber und Händler in eine existenzbedrohende Situation, da im Vertrauen auf die Verlautbarungen der Landesregierung genau nach diesem Konzept die Märkte aufgebaut wurden. Jetzt, nur wenige Stunden vor dem Beginn, die Regeln zu ändern und diese noch umzusetzen, ist für viele Marktbetreiber nicht möglich beziehungsweise mit erheblichen Kosten verbunden. Weitere Einschränkungen tragen das Risiko, dass unter den ohnehin bereits reduzierten Händlerständen und der großen Verunsicherung noch weitere Absagen aufgrund einer befürchteten Unwirtschaftlichkeit erfolgen. Die Kosten zusätzlicher Maßnahmen, bspw. ein zusätzlicher Sicherheitsdienst bei weiteren Kontrollen, lassen sich nicht mehr umlegen. Die Landesregierung macht es sich einfach mit verschärfenden Regeln Betreiber aus wirtschaftlichen Gründen zu einer Absage zu zwingen.

Will die Landesregierung tatsächlich kommunizieren, dass unter diesen geplanten Änderungen Weihnachtsmärkte stattfinden können?
Für die Marktbetreiber sind bis jetzt im Vertrauen auf die Zusagen der Landesregierung bereits 6-stellige Beträge für jeden aufgebauten Weihnachtsmarkt entstanden.  Sofern eine Absage erfolgt, muss für die Händler und Betreiber eine Möglichkeit geschafft werden, den wirtschaftlichen Schaden geltend zu machen oder eine unbürokratische Förderung getroffen werden. Gibt es eine solche Regelung nicht, wird es für zahlreiche Marktbeschicker und Konzessionsnehmer existenzbedrohend, sodass sie für kommende Märkte nicht mehr zur Verfügung stehen werden.

Wer kommt für diese Kosten und Schäden auf?
Dass nach dem Verordnungsentwurf Außengastronomie und Veranstaltungen unter 1.000 Besuchern im Außenbereich weiterhin uneingeschränkt möglich sind, begrüßen wir. Diese Regelungen stehen jedoch im Widerspruch zu den Regeln für Weihnachtsmärkten. Die Definition für Flanier- und Verweilbereiche ist nicht eindeutig. Die vorgesehenen Regeln für Weihnachtsmärkte lassen sich rein praktisch nicht kontrollieren.

Was unterscheidet eine Außengastronomie von einem Weihnachtsmarktstand?
Weshalb dürfen Veranstaltungen mit weniger als 1.000 Besuchern ohne besondere Auflagen stattfinden und in Verweilbereichen soll unabhängig von der Anzahl der Besucher 2G gelten?

Weihnachtsmärkte sind identitätsstiftend. Die Menschen werden sich anstelle des Weihnachtsmarktbesuchs im privaten Bereich in Innenräumen treffen. Dies ist schwerer kontrollierbar, es gelten weniger Regeln und wahrscheinlich existiert ein höheres Infektionsrisiko. Weihnachtsmärkte können deshalb ein geregelter und damit sicherer Ort für Begegnungen sein.
Deshalb fordern wir, dass die von der Landesregierung gemachten Zusagen im Wissen auf die derzeitige Situation eingehalten und die Ausnahmeregelung für Weihnachtsmärkte und Bergparaden beibehalten werden.

Rolf Schmidt, Oberbürgermeister der Stadt Annaberg-Buchholz
Sven Krüger, Oberbürgermeister der Stadt Freiberg
Uwe Rumberg, Oberbürgermeister der Stadt Freital
Olaf Raschke, Oberbürgermeister der Stadt Meißen
Heinz-Peter Haustein, Bürgermeister der Stadt Olbernhau
Klaus-Peter Hanke, Oberbürgermeister der Stadt Pirna
Ingo Seifert, Bürgermeister der Stadt Schneeberg
Ruben Gehart, Oberbürgermeister der Stadt Schwarzenberg

Agentur Schröder als Betreiber der Dresdner Winterlichter entlang der Prager Straße in Dresden
Nico Thierbach als Betreiber des Winterdorfs am Postplatz in Dresden
Holger Zastrow und Matteo Böhme als Betreiber des Augustusmarkts entlang der Hauptstraße in Dresden und des Weihnachtsmarkts „Canaletto“ in Pirna

 


Mittelsachsen – Freiberg mittendrin

Der Verwaltungssitz des Landkreises Mittelsachsen befindet sich in Freiberg. Für Bürger der 53 mittelsächsischen Kommunen, davon 21 Städte, ist er Ansprechpartner u.a. für KfZ-Zulassungen oder Kindergeldanträge und betreibt das Jobcenter Mittelsachsen.

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Herz aus Silber – Imagefilm

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