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Wohngeldbehörde: Sprechzeiten eingestellt – alle Anliegen postalisch oder online möglich
Die Wohngeldbehörde stellt ab sofort ihre Sprechzeiten ein, bietet jedoch weiter den kompletten Service an. Sämtliche Anliegen wie Wohngeldantrag, Nachreichen von Unterlagen zum Wohngeldantrag oder Veränderungsmitteilungen, Proberechnungen und allgemeine Beratungen sind auf folgenden Wegen möglich:
- Übersendung per Post (Stadt Freiberg/Wohngeldbehörde, Obermarkt 24, 09599 Freiberg),
- Einwurf in den Hauptbriefkasten des Rathauses (Haupteingang des Rathauses, Obermarkt 24),
- per E-Mail an wohngeldstelle@freiberg.de,
- per Fax an 03731/273-73-720,
- 03731/273-720 (Sachgebietsleiterin Anke Sehm), 03731/273-721 (Frau Liebscher).
Hier geht's zu den Antragsformulare der Wohngeldbehörde.
Dort sind auch Informationen zu den dem Antrag beizulegenden Unterlagen hinterlegt. Im Ausnahmefall kann das Formular an der Infothek im Bürgerhaus abgeholt werden.