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Wohngeldstelle am Jahresanfang geschlossen
Die Wohngeldbehörde der Stadt Freiberg (Wohngeldstelle) bleibt am ersten Donnerstag und Freitag des neuen Jahres, 2. und 3. Januar, geschlossen.
Grund dafür ein neues Wohngeldgesetz, das "Wohngeldstärkungsgesetz", das zum 1. Januar 2020 in Kraft tritt. Dafür muss das Softwareprogramm zur Berechnung des Wohngeldes an die neue Rechtslage angepasst und getestet werden. Bis zum 5. Januar kann die Wohngeldbehörde daher nicht auf das Wohngeldprogramm (DIWO) zur Bearbeitung der Anträge zugreifen.
Ab Dienstag, 7. Januar, hat die Wohngeldstelle wieder zu den bekannten Zeiten geöffnet.
Dienstag und Donnerstag: 9 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 18 Uhr
Freitag: 9 bis 12. 30 Uhr