Berichtigung unrichtiger Daten
Allgemeine Informationen
Sie können von Behörden und Institutionen unverzüglich die Berichtigung ihrer personenbezogener Daten verlangen. Sind Ihre Daten unvollständig, können Sie deren Vervollständigung verlangen.
Kontakt und Öffnungszeiten
Datenschutzbeauftragte
Datenschutzbeauftragte: Frau Nancy Fehre
Besucheradresse
Obermarkt 24
09599 Freiberg
Tel.: (03731) 273 139
Öffnungszeiten
Di
09:00 - 12:00
13:00 - 18:00
Do
09:00 - 12:00
13:00 - 16:00
Fr
09:00 - 12:00
Parkplatz
Hinter dem Haus sind Stellplätze für Fahrzeuge mit Behindertenparkausweis vorhanden.
Barrierefreie Nutzung
Eingangsbereich: über Rathauseingang Burgstraße
Toiletten: vorhanden
Aufzüge: vorhanden
Verfahrensablauf
- Die Berichtigung falscher personenbezogener Daten ist von der öffentlichen Stelle vorzunehmen.
- Sie können den Antrag daher formlos, schriftlich, mündlich, telefonisch oder elektronisch stellen.
- Über ihn entscheidet die entsprechende Stelle nach Prüfung.
- Sie können sich stattdessen oder zusätzlich an die zuständige Datenschutzaufsichtbehörde wenden.
Von der Berichtigung Ihrer Daten sind die Empfänger der zuvor übermittelten unrichtigen Daten zu benachrichtigen. Ausgenommen davon sindBenachrichtigungen die sich als unmöglich erweisen oder einen unverhältnismäßig hohen Aufwand erfordern.
Notwendigkeiten
Ihre Daten müssen „unrichtig“, das heißt objektiv nicht mit der Wirklichkeit übereinstimmend sein. Zum Beispiel eine falsch gespeicherte Wohnadresse.
Erforderliche Unterlagen
Fristen
keine
Kosten
keine
Rechtliche Grundlage
- Art. 16 Datenschutz-Grundverordnung - Recht auf Berichtigung
Hinweis: Im Bereich polizeilicher, justizieller und nachrichtendienstlicher Verarbeitungen gibt es speziellere Normen, die Ihr Berichtigungsrecht regeln.
Weitere Anliegen in diesem Bereich
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Frau Nancy Fehre