Betreuungsplatz Kita / Krippe beantragen
Allgemeine Informationen
In Freiberg besteht für Kinder im Vorschulalter eine bunte Landschaft aus unterschiedlichen Betreuungsangeboten von freien Trägern, Tagespflegestellen und städtischen Einrichtungen. Über die verschiedenen Betreuungskonzepte, die Öffnungszeiten, Gruppengrößen, freie Plätze usw. geben die Träger, die Einrichtungen und Tagespflegemütter Auskunft.
Jedes Kind, für das rechtzeitig ein Antrag gestellt und kein Betreuungsgeld geltend gemacht wurde, hat ab Vollendung des ersten Lebensjahres bis zum Eintritt in die Schule Anspruch auf frühkindliche Förderung (in Kindertageseinrichtung oder Tagespflege).
Kinder, die nicht in Freiberg wohnen, können dennoch in Freiberg gefördert werden, wenn freie Betreuungsplätze zur Verfügung stehen. In diesen Fällen hat die Wohnortgemeinde einen Teil der Finanzierung zu tragen.
Kinderkrippe / Tagesmütter
Die Stadt Freiberg bietet für Kinder unter drei Jahren neben Krippenplätzen auch die Betreuung in Kindertagespflege (Tagesmütter) an. Tagesmütter kümmern sich entweder in ihrer eigenen Wohnung oder in anderen kindgerechten Räumen um maximal fünf gleichzeitig anwesende Kinder. Jede Betreuungsform hat ihre Vorteile und Nachteile. Für die Tagespflege spricht eine individuelle, familiäre Atmosphäre. Die Eltern zahlen für die Kindertagespflege nicht mehr als für eine Betreuung in der Krippe.
Verschiedene Einrichtungen bieten eine Betreuung bereits für Kinder ab einem Alter von 4 Monaten an. Generell umfasst der Krippenbereich eine Betreuung bis zum vollendeten 3. Lebensjahr.
Kindergarten
Alle Kinder ab drei Jahre dürfen in den Kindergarten gehen, wenn ihre Eltern das wünschen. Aus gutem Grund hat der Gesetzgeber für den Zugang zu dieser "Elementarstufe" unseres Bildungssystems einen Rechtsanspruch formuliert. Der Kindergarten hilft nicht nur den Übergang in die Schule zu erleichtern (Schulvorbereitungsjahr), er vermittelt auch grundlegende Werte.
Zur Wahl stehen Einrichtungen in öffentlicher oder freier Trägerschaft. Bevor Sie sich für eine ganz bestimmte entscheiden, sollten Sie sich ein Bild davon machen, denn das Kindergarten-Konzept sollte so gut es geht Ihren Vorstellungen entsprechen.
Kontakt und Öffnungszeiten
Kindertageseinrichtungen (Sachgebiet)
Frau Katja Tomaske
Tel. (03731) 273 343
Öffnungszeiten
Di
09:00 - 12:00
13:00 - 18:00
Do
09:00 - 12:00
13:00 - 16:00
Fr
09:00 - 12:00
Besucheradresse
Obermarkt 24
09599 Freiberg
Parkplatz
Hinter dem Rathaus sind Stellplätze für Fahrzeuge mit Behindertenparkausweis vorhanden.
Barrierefreie Nutzung
Eingangsbereich: über Rathauseingang Burgstraße
Toiletten: vorhanden
Aufzüge: vorhanden
Verfahrensablauf
Auswahl der Betreuungseinrichtung
Suchen Sie sich zuerst eine passende Betreuungseinrichtung aus. Eine Übersicht über die Einrichtungen aller Träger finden Sie hier: Kitas und Tagesmütter in Freiberg (PDF)
Am besten gehen Sie auch in die Einrichtungen und informieren sich vor Ort.
Wie bekomme ich einen Betreuungsplatz?
Für alle Kindereinrichtungen zur frühkindlichen Förderung in Freiberg - kommunaler Einrichtungen und freier Träger - gibt es ein gemeinsames Antragsverfahren, welches in der Stadt Freiberg durchgeführt wird.
Wo gebe ich meinen Antrag ab?
Bitte füllen Sie das Antragsformular vollständig aus und geben es unterschrieben, mindestens 6 Monate vor dem gewünschten Betreuungsbeginn an die Stadtverwaltung Freiberg, Obermarkt 24, 09599 Freiberg, Amt für Bildung Jugend und Soziales, Raum 213. Dort werden Ihnen auch Ihre Fragen beantwortet und bei der Antragstellung geholfen.
Wer entscheidet über meinen Antrag und informiert mich?
Ihr Antrag wird registriert und an die Wunscheinrichtung oder die Tagespflegestelle weitergegeben. Sie bekommen eine schriftliche Bestätigung des Eingangs Ihres Antrages und die Information über dessen Weitergabe. Bitte wenden Sie sich danach mit allen Fragen zum Konzept, zu Öffnungszeiten, zum Vertrag usw. an die Einrichtung. Die Entscheidung über die Aufnahme Ihres Kindes trifft der zuständige Träger bzw. die Tagespflegemutter. Diese informieren Sie auch, ob Ihr Kind zum gewünschten Zeitpunkt in der Einrichtung aufgenommen werden kann. Leider ist die Aufnahmekapazität der einzelnen Einrichtungen begrenzt. Wenn Sie deshalb in Ihrer bevorzugten Einrichtung keinen Platz bekommen können, sind wir bestrebt, Ihr Kind in einer der in Ihrem Antrag angegebenen Ausweicheinrichtungen unter zu bringen und informieren Sie jeweils über die von uns unternommenen Schritte. Falls Sie spätestens 3 Monate vor Ihrem beantragten Aufnahmetermin noch keine verbindliche Zusage eines Betreuungsplatzes haben, melden Sie sich bitte umgehend bei oben genannter Stelle der Stadtverwaltung.
Der Betreuungsvertrag
Vor Aufnahme Ihres Kindes schließen Sie mit dem Träger der Einrichtung bzw. der Tagespflegemutter einen Betreuungsvertrag ab. In diesem werden neben dem für alle Betreuungsangebote einheitlichen Elternbeitrag, die tägliche Betreuungszeit, Rechte und Pflichten sowie weitere für die Vertragspartner wichtige Gesichtspunkte vereinbart.
Betreuungszeiten
In den Kindereinrichtungen werden innerhalb der Öffnungszeiten Betreuungszeiten bis zu 4,5 Stunden, bis zu 6 Stunden, bis zu 7 Stunden, bis zu 8 Stunden und bis zu 9 Stunden angeboten. Bei zusätzlichem Bedarf können im Einzelfall auch Betreuungszeiten von bis zu 10 oder 11 Stunden vereinbart werden.
Eingewöhnungszeit
Bei der erstmaligen Aufnahme Ihres Kindes in eine Kindereinrichtung oder Tagespflegestelle in Freiberg können Sie für die Krippe eine kostenlose Eingewöhnungszeit von bis zu 4 Wochen und für den Kindergarten von bis zu 2 Wochen in Anspruch nehmen. Die Eingewöhnungszeit vereinbaren Sie mit der Einrichtung bzw. Tagespflegemutter. Es ist erforderlich, dass während der Eingewöhnung eine Bezugsperson anwesend ist.
Änderung der Betreuungszeit oder persönlicher Daten
Nach Abschluss eines Betreuungsvertrages sind Sie verpflichtet, den Träger unverzüglich über alle relevanten Änderungen zu informieren. Dazu gehören Adresse, Kommunikationsdaten, Namensänderungen, Änderungen bei der Sorgeberechtigung, Änderungen bei den Angaben zu den Geschwisterkindern oder der Angabe „alleinerziehend“.
Änderungen des Betreuungsvertrages, z. B. der Betreuungszeit, müssen rechtzeitig, spätestens bis Ende des Vorvormonats, in der Einrichtung beantragt werden. Für alle Änderungen ist der Änderungsantrag zu nutzen.
Betreuung beenden
Die Beendigung eines Betreuungsvertrages durch die Eltern ist vor Vertragsende durch schriftliche Kündigung mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende möglich. Ein Verzug bei der Zahlung der Elternbeiträge von 2 Monatsbeiträgen ist unter anderem ein wichtiger Grund für den Träger der Einrichtung, den Betreuungsvertrag mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende zu kündigen.
Online-Formulare
Fristen
- Organisieren Sie sich rechtzeitig einen Krippenplatz! Anträge können ab Geburt des Kindes eingereicht werden. Die Anmeldung soll spätestens sechs Monate vor dem gewünschtem Betreuungsbeginn (gilt für alle Träger) erfolgen.
- Eine kurzfristige Anmeldung ist möglich, wenn ein Betreuungsplatz zur Verfügung steht.
Kosten
Eltern zahlen einen Teil der Betreuungskosten als "Elternbeiträge". Sie sind gestaffelt nach:
- der vereinbarten Betreuungszeit
- sozialen Gesichtspunkten (niedrigere Beträge für Alleinerziehende und Geschwisterkinder in einer Freiberger Einrichtung)
Elternbeiträgen müssen auch gezahlt werden, wenn das Kind aufgrund von Krankheit, Urlaub, o. ä. sowie bei vorübergehender Schließung (bis zu einem Monat) die Einrichtung nicht besuchen kann. Die Elternbeiträge sind jeweils bis zum 15. des laufenden Monats fällig.
Die Elternbeiträge werden jährlich auf der Grundlage der durchschnittlichen Betriebskosten aller Einrichtungen jeweils zum 01.10. angepasst.
Rechtliche Grundlage
Weitere Anliegen in diesem Bereich
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Frau Katja Tomaske