Allgemeine Informationen

Für Kinder im Grundschulalter gibt es in Freiberg ein umfangreiches Angebot an Hortplätzen zur Betreuung außerhalb der Unterrichtszeiten. Die Betreuung ist sowohl vor als auch nach dem Unterricht möglich. Viele Grundschulen haben einen Schulhort im Haus, aber auch eine Reihe von Kindergärten und Krippen (Kindertageseinrichtungen) bieten eine Hortbetreuung an.

Für Antragsteller, die während des Betreuungszeitraumes nicht in Freiberg wohnen:
Die Stadt Freiberg hat Anspruch auf Beteiligung Ihrer Wohnortgemeinde an der Finanzierung des Ihnen überlassenen Betreuungsplatzes. Bitte legen Sie dem Antrag eine Bestätigung bei, dass Ihre Wohnortgemeinde den Kommunalanteil sowie den Landeszuschuss an die Stadt Freiberg abtreten wird.

Kontakt und Öffnungszeiten

Kindertageseinrichtungen (Sachgebiet)

Frau Katja Tomaske

Tel. (03731) 273 343

katja_tomaske@freiberg.de

Öffnungszeiten

Di

09:00 - 12:00

13:00 - 18:00

Do

09:00 - 12:00

13:00 - 16:00

Fr

09:00 - 12:00

Besucheradresse
Obermarkt 24
09599 Freiberg

Parkplatz

Hinter dem Rathaus sind Stellplätze für Fahrzeuge mit Behindertenparkausweis vorhanden.

Barrierefreie Nutzung

Eingangsbereich: über Rathauseingang Burgstraße
Toiletten: vorhanden
Aufzüge: vorhanden

Verfahrensablauf

  • Suchen Sie sich einen passenden Hort oder eine Kindereinrichtung, die Hortbetreuung anbietet, aus - passend zur Schule, die ihr Kind besuchen soll.
  • Bitte reichen Sie den vollständig ausgefüllten Antrag sobald als möglich bei der Stadtverwaltung Freiberg ein.
  • Vor der Aufnahme in eine Einrichtung schließt der Träger (Stadtverwaltung Freiberg oder freier Träger) mit den Eltern einen Betreuungsvertrag ab. Er enthält rechtliche Vereinbarungen und regelt insbesondere die tägliche Betreuungsdauer.

Fristen

Ihr Kind muss vor der Einschulung im Hort angemeldet werden.

Der Betreuungsvertrag endet automatisch, sobald Ihr Kind die vierte Klasse abgeschlossen hat (sechste Klasse im Hort an der Förderschule).

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