Legal Sprayen: Freie Sprayfläche im "Silbertunnel"
Das Sprühen von Graffiti ist in Freiberg unter Auflagen hier erlaubt:
- Teilstück im Fußgängertunnel am Bahnhof (Unterführung vom Bahnhof hinter dem Hotel Alekto zur Friedrich-Olbricht-Straße). Der Bereich ist mit einer Markierung gekennzeichnet. Nur diese Fläche ist frei gegeben.
- Weitere Flächen sind geplant.
Unbedingt beachten: Nicht auf jeder Fläche, auf der schon Graffiti gemalt ist, ist das Sprayen erlaubt. Bitte vorher erkundigen, ob und wie die Fläche freigegeben ist!
Nutzungsbedingungen
Wer die legale Graffiti-Fläche nutzen möchte, muss mit folgenden Vereinbarungen einverstanden sein:
- Gekennzeichnete Fläche: Nur die unmittelbar mit dem QR-Code markierten Flächen sind legale Flächen. Ohne QR-Code ist die Fläche illegal. D.h. das Besprühen, Bemalen oder Beschriften ist eine Sachbeschädigung bzw. Straftat. Das Entfernen des QR-Codes ist verboten! Sollte ein neuer Aufkleber nötig sein, ist das Ordnungsamt zu informieren.
- Respektvoller Umgang: Gegenseitiger Respekt ist Voraussetzung für die Nutzung der Fläche. Der Bestand der Kunstwerke kann nicht garantiert werden.
- Verbotene Inhalte: Darstellungen mit fremdenfeindlichen, rassistischen und antisemitischen sowie pornografischen oder politischen Inhalt sind verboten und werden nicht toleriert.
- Material entsorgen: Für das Material sind die Künstler selbst verantwortlich. Sie sind verpflichtet, es anschließend wegzuräumen und sachgerecht zu entsorgen.
- Haftungsausschluss: Das Sprayen auf den frei gegebenen Flächen geschieht auf eigene Gefahr. Die Stadt Freiberg haftet für keine Schäden im Zusammenhang mit der Nutzung der Flächen, soweit dies nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Stadt Freiberg beruht.
Allgemeine Rechtslage:
- Wer mit Graffiti eine Wand oder andere Dinge, die jemand anderem gehören besprüht, der begeht grundsätzlich eine Straftat nach § 303 Abs. 2 StGB.
- Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache erheblich und dauerhaft verändert (z.B. Sachbeschädigung).
- Das Besprühen von fremdem Eigentum (Mauern, Autos, Züge etc.) ist nur dann keine Straftat, wenn der Eigentümer es erlaubt.
Prävention mit Street-Art: Graffiti Projekt in Freiberg seit 2023
"Silbertunnel" am Bahnhof - Juni 2023
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Probleme oder Fragen?
Ordnungsamt
Heubnerstraße 15
09599 Freiberg
Tel.: +49 3731 273 351
Fax: +49 3731 273 369
E-Mail: Ordnungsamt@freiberg.de
E-Mail: stadtverwaltung@freiberg.de-mail.de