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Siedlungswasserwirtschaft, Förderung privater Kleinkläranlagen

Allgemeine Informationen

Antrag auf Gewährung eines Zuschusses zur Ertüchtigung nach Abschnitt 2.2 der Förderrichtlinie "Siedlungswasserwirtschaft" (RL SWW/2016), Nr. 05554 Wenn Sie Ihre bestehende private Kleinkläranlage mit einer erweiterten Reinigungsstufe nachrüsten möchten, können Sie auf Antrag einen Zuschuss zu den Baukosten von bis zu EUR 750,00 erhalten. [...] Ziel der Förderung ist es, insbesondere im ländlichen Raum die durch eine verbesserte Abwasserreinigung zu einem guten chemischen und ökologischen Gewässerzustand beizutragen. Was wird gefördert? Ertüchtigung von Kleinkläranlagen durch eine erweiterte Reinigungsstufe Konditionen Art der Förderung Projektzuschuss (Anteilsfinanzierung) Höhe 50 % der zuschussfähigen Ausgaben, maximal EUR 750,00 (Details: siehe Förderbaustein / Programmseite der SAB) Hinweise: Für den Neubau von Kleinkläranlagen sind keine Zuschüsse möglich. Es besteht kein Rechtsanspruch auf diese Förderung.

Kontakt und Öffnungszeiten

Freiberger Abwasserbeseitigung (Eigenbetrieb)

Leiter des Eigenbetriebes: Herr Uwe Graner

Besucheradresse
Münzbachtal 128
09599 Freiberg

Öffnungszeiten

Di

09:00 - 12:00

13:00 - 18:00

Fr

09:00 - 12:00

Barrierefreie Nutzung

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Verfahrensablauf

Für Ihren Antrag benötigen Sie zunächst die Stellungnahme der ortszuständigen unteren Wasserbehörde (Landratsamt, in Dresden, Leipzig und Chemnitz Stadtverwaltung). Nutzen Sie zudem das Beratungsangebot der SAB.

  • Die erforderlichen Formulare und Merkblätter beziehen Sie online hier über Amt24 oder direkt über die SAB.
  • Füllen Sie den Antrag aus und reichen Sie ihn mit den erforderlichen Unterlagen und Nachweisen bei der SAB ein.
  • Nach der Prüfung durch die SAB erhalten schriftlich Bescheid, ob und in welchem Umfang Ihr Antrag bewilligt ist.

Auszahlung

  • Die Auszahlung erfolgt nach Abnahme der Anlage auf Antrag, diesem legen Sie die erforderlichen Nachweise und Belege bei.
  • Nach der Verwendungsnachweisprüfung erhalten Sie den Zuschuss als Einmalzahlung auf das von Ihnen angegebene Konto.

Notwendigkeiten

Antragsberechtigte

  • Bauherren (Grundstückseigentümer oder Erbbauberechtigte) von Kleinkläranlagen, die nicht Bestandteil der öffentlichen Abwasseranlagen sind

Weitere Voraussetzungen

  • Wirtschaftlichkeit und wasserwirtschaftliche Notwendigkeit
  • Zweckbindung: 12 Jahre für bauliche Anlagen, 5 Jahre für Maschinen und Geräte
  • Abschluss eines qualifizierten Wartungsvertrages für den Zeitraum der Zweckbindung

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformulare
  • Stellungnahme der unteren Wasserbehörde

Zur Auszahlung

  • Auszahlungsantrag
  • Verwendungsnachweis
  • Abnahmeprotokoll

Eine detaillierte Auflistung aller erforderlichen Unterlagen finden Sie im Antragsvordruck, Einzelheiten stimmen Sie bitte mit der SAB ab.

Fristen

Antragstellung: vor Beginn des Vorhabens

Hinweis: Als Maßnahmebeginn zählt bereits der Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrages. In begründeten Fällen kann einem vorzeitigen Beginn rückwirkend zugestimmt werden (siehe "Verfahrensablauf").

Kosten

keine


Mittelsachsen – Freiberg mittendrin

Der Verwaltungssitz des Landkreises Mittelsachsen befindet sich in Freiberg. Für Bürger der 53 mittelsächsischen Kommunen, davon 21 Städte, ist er Ansprechpartner u.a. für KfZ-Zulassungen oder Kindergeldanträge und betreibt das Jobcenter Mittelsachsen.

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