Elektronische Ausgabe des Amtsblattes der Stadt Freiberg

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16.04.2024

36/2024 | Beschlüsse Bau- und Betriebsausschuss vom 21.03.2024, Verwaltungs- und Finanzausschuss vom 25.03.2024 und Stadtrat vom 11.04.2024

Beschlüsse Bau- und Betriebsausschuss vom 21.03.2024

Beschluss-Nr. 1/BBA vom 21.03.2024:

Der Bau- und Betriebsausschuss der Stadt Freiberg beschließt für die Baumaßnahme Umbau und Sanierung Bahnhofsgebäude - Am Bahnhof 17 in 09599 Freiberg - die Tragwerksplanung
in Höhe von 151.118,94 EUR

an die


TragWerk Ingenieure
Döking+Purtak GmbH
Prellerstraße 9
in 01309 Dresden


zu vergeben.

Abstimmungsergebnis:

10    Ja-Stimmen
1      Enthaltungen
mehrheitlich


Beschluss-Nr. 2/BBA vom 21.03.2024:

 

Der Bau- und Betriebsausschuss der Stadt Freiberg beschließt, für die Baumaßnahme Umbau und Sanierung Bahnhofsgebäude - Am Bahnhof 17 in 09599 Freiberg die Objektplanung in Höhe von 741.812,28 EUR an die

BauEntwurf Pirna GmbH
Longuyoner Straße 6

in 01796 Pirna

zu vergeben.

Abstimmungsergebnis:

10    Ja-Stimmen
1      Enthaltungen
mehrheitlich

Beschlüsse Verwaltungs- und Finanzausschuss vom 25.03.2024

Beschluss-Nr. 1/VFA vom 25.03.2024:

Der Verwaltungs- und Finanzausschuss beschließt eine überplanmäßige Ausgabe im Jahr 2024 im PSK 11161400.09100000 (Betriebshof, bewegliches Anlagevermögen, Maßnahme 111614-M0001) in Höhe von 65.000,00 € für die zusätzliche Anschaffung eines Nutzfahrzeuges (Transporter).

Die Deckung wird aus PSK 54100100.09600000 (Gemeindestraßen, Anlagen im Bau), Maßnahme 541001-M0046 (Zuger Straße) bereitgestellt.

Abstimmungsergebnis:

11    Ja-Stimmen
einstimmig

Beschlüsse Stadtrat vom 11.04.2024

Beschluss-Nr. 1-48/2024:

Der Stadtrat der Stadt Freiberg beschließt folgende 1. Änderungssatzung:

Satzung der Stadt Freiberg zur 1. Änderung der Satzung der Stadt Freiberg zur
Festlegung von Schulbezirken an Grundschulen (Grundschulbezirkssatzung)
vom 07.06.2013
(1. Änderungssatzung zur Grundschulbezirkssatzung)
vom ….

 

Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) und des

§ 25 Abs. 2 des Schulgesetzes für den Freistaat Sachsen (SchulG) hat der Stadtrat der Stadt Freiberg in seiner Sitzung am …beschlossen, die Satzung der Stadt Freiberg zur Festlegung von Schulbezirken an Grundschulen (Grundschulbezirkssatzung) wie folgt zu ändern:

 

§ 1

Änderungsbestimmungen

 

(1) § 4 Abs. 1 wird wie folgt neu gefasst:

 

„Abweichend von § 2 Abs. 1 werden folgende Straßen, Wege und Plätze der Stadt Freiberg
ab dem Schuljahr 2024/2025 dem Grundschulbezirk Weißenborn zugeordnet:
- die Straßen in Freiberg, Stadtteil Zug: Lindenallee (komplett), Hillweg (komplett), Frauensteiner Straße 146, 148, 150, 150a, 151, 152, 153, 154, 156 und 157.“

(2) § 4 Abs. 2 wird wie folgt neu gefasst:

„Näheres regelt eine Zweckvereinbarung.“

(3) § 4 Abs. 4 wird wie folgt neu gefasst:

„Im Fall der Aufhebung oder sonstigen Beendigung der unter Abs. 2 aufgeführten Zweckvereinbarung fallen die in Abs. 1 aufgeführten Straßen, Wege und Plätze mit Beginn des auf die wirksame und durch die Rechtsaufsichtsbehörde genehmigte Aufhebung folgenden Schuljahres in den gemeinsamen Schulbezirk nach § 2 Abs. 1.“
 

§ 2

Inkrafttreten

 

Diese Änderungssatzung tritt mit Beginn des Schuljahres 2024/2025 zum 01.08.2024 in Kraft.

 

Freiberg,

 

Sven Krüger                                                                          - Dienstsiegel -
Oberbürgermeister

Hinweis nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (Sächsische Gemeindeordnung – [SächsGemO])

Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der SächsGemO zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn

1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,

2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,

3. der Oberbürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,

4. vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist

a) die Rechtsaufsichtbehörde den Beschluss beanstandet hat oder

b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Stadt Freiberg unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.

Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nummer 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Freiberg,

Sven Krüger                                                                          - Dienstsiegel -
Oberbürgermeister

Abstimmungsergebnis:

29    Ja-Stimmen
einstimmig


Beschluss-Nr. 2-48/2024:

  1. Der Stadtrat der Stadt Freiberg beschließt den Abschluss der 1. Änderung Zweckvereinbarung zwischen der Gemeinde Weißenborn und der Stadt Freiberg über die Mitbenutzung der Grundschule Weißenborn.
     
  2. Der Stadtrat der Stadt Freiberg beauftragt und ermächtigt den Oberbürgermeister der Stadt Freiberg zum Abschluss der 1. Änderung der Zweckvereinbarung zwischen der Gemeinde Weißenborn und der Stadt Freiberg über die Mitbenutzung der Grundschule Weißenborn:

1. Änderung
der Zweckvereinbarung
zwischen der Gemeinde Weißenborn und der Stadt Freiberg
über die Mitbenutzung
der Grundschule Weißenborn


Zwischen

der Gemeinde Weißenborn, Frauensteiner Straße 14 in 09600 Weißenborn‚
vertreten durch den Bürgermeister Herrn Udo Eckert
- nachstehend Gemeinde Weißenborn genannt -

und

der Stadt Freiberg, Obermarkt 24 in 09599 Freiberg,
vertreten durch den Oberbürgermeister Herrn Sven Krüger
- nachstehend Stadt Freiberg genannt -

wird auf der Grundlage von §§ 71 und 72 des Sächsischen Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (SächsKomZG) und §§ 21 bis 25 des Schulgesetzes für den Freistaat Sachsen (SchulG) folgende

1. Änderung der Zweckvereinbarung

geschlossen:

1.) Die Ziffern 2.1 und 2.2 der Zweckvereinbarung vom 06.09.2013 werden wie folgt geändert:

„2.1 Die Gemeinde Weißenborn ist Schulträger der Grundschule in Weißenborn. Dem Grundschulbezirk Weißenborn werden (neben dem Gemeindegebiet Weißenborn) folgende Straßen, Wege und Plätze zugeordnet:

- Freiberg, Ortsteil Zug, LindenaIlee (komplett),

- Freiberg, Ortsteil Zug, Hillweg (komplett),

- Freiberg, Ortsteil Zug, Frauensteiner Straße 146, 148, 150, 150a, 151, 152, 153, 154,156, und 157.

2.2 Die Vereinbarung gilt für alle Neuaufnahmen ab dem Schuljahr 2024/2025. Vor dem Schuljahr 2024/2025 aufgenommene, Schülerinnen und Schüler verbleiben an der jeweiligen Grundschule.“

2.) Diese Änderungsvereinbarung tritt mit Schuljahresbeginn 2024/2025 zum 01.08.2024 in Kraft.

Freiberg, ……………………..                                               Weißenborn, ……………………

Sven Krüger                                                              Udo Eckert
Oberbürgermeister                                                Bürgermeister
Universitätsstadt Freiberg                                   Gemeinde Weißenborn

Abstimmungsergebnis:
30 Ja-Stimmen
einstimmig


Beschluss-Nr. 3-48/2024:

Der Stadtrat beschließt überplanmäßige Ausgaben im Jahr 2024 im PSK 25300200.09600000 (Tierpark, Anlagen im Bau), Maßnahme-Nr. 511115-M0009 (FP „Soziale Stadt Neu – Erweiterte Bahnhofsvorstadt“, Pferdeschwemme) in Höhe von 144.000,00 € und im PSK 25300200.09601000 (Tierpark, Anlagen im Bau aus aktivierten Eigenleistungen), Maßnahme-Nr. 511115-M0009 (FP „Soziale Stadt Neu – Erweiterte Bahnhofsvorstadt“, Pferdeschwemme)  in Höhe von 5.000 €.

Die Deckung erfolgt aus PSK 25300200.27919011 (Tierpark, sonstige Verbindlichkeiten zur zweckgerechten Verwendung von Zuwendungen des Landes), Maßnahme-Nr. 511115-M0009 (FP „Soziale Stadt Neu – Erweiterte Bahnhofsvorstadt“, Pferdeschwemme), in Höhe von 96.000,00 € und PSK 54100100.09600000 (Gemeindestraßen, Anlagen im Bau), Maßnahme-Nr. 541001-M0046 (Zuger Straße) in Höhe von 48.000 € sowie für die aktivierten Eigenleistungen durch das PSK 55200100.37110000 (Öffentliches Gewässer, Wasserbauliche Anlagen; Aktivierte Eigenleistungen) in Höhe von 5.000 €.

Der Stadtrat beschließt die Ausführung der Maßnahme zur Aufwertung der Pferdeschwemme mit folgenden Schwerpunkten:

  • Umsetzung der Ausgleichsmaßnahmen A1 bis A3 gemäß § 1a BauGB entsprechend den Festlegungen des B-Plans 047 „Tierpark Freiberg“
  • Entschlammung des Teiches Pferdeschwemme incl. Entsorgung
  • Entfernung der maroden Uferbefestigung (teilweise Asbestplatten) und wo nötig, Gestaltung mit ingenieurbiologischer Bauweise oder bei statischer Notwendigkeit mit Bruchsteinmauern
  • Gestaltung der Uferbereiche unter Berücksichtigung der Ausgleichsmaßnahmen
  • Gestaltung der Platzfläche zwischen Teich und Alpakagehege entsprechend den Festsetzungen / Rahmenbedingungen des B-Plans mit einer Seeterrasse und Bänken, Erneuerung des Zaunes im Gelände des Tierparks


Abstimmungsergebnis:

30    Ja-Stimmen
einstimmig


Beschluss-Nr. 4-48/2024:

  1. Der Stadtrat der Stadt Freiberg nimmt die aktuellen Informationen zur perspektivischen Kostenentwicklung zur Neugestaltung der Dauerausstellung des Stadt- und Bergbaumuseums aufgrund der Entwicklungen im Baubereich zur Kenntnis.
     
  2. Der Stadtrat der Stadt Freiberg beschließt zur Sicherung der Umsetzung der Leitlinien und Museumskonzeption die Aufnahme der entstehenden Mehrkosten i.H.v. 700.000 € in das Mittelfristige Investitionsprogramm (MIP 2025-2029).

Abstimmungsergebnis:

27    Ja-Stimmen
3      Enthaltungen
mehrheitlich


Beschluss-Nr. 5-48/2024:

Der Stadtrat beschließt die vorgegebenen Vereinfachungsmöglichkeiten für die Jahresabschlüsse 2018 bis 2020 gemäß § 88 Abs. 2 S. 2 sowie Abs. 3 und 4, Ziffer 1 bis 3 SächsGemO sowie gemäß § 63 Abs. 9 SächsKomHVO analog für die Jahresabschlüsse ab 2021 zu nutzen und auf die Bestandteile entsprechend der Angaben im Sachverhalt zu verzichten.

Sobald der Jahresabschluss wieder innerhalb der gesetzlichen Frist bis 30.06. des Folgejahres aufgestellt werden kann, erfolgt die Zusammenstellung wieder mit allen gesetzlich geforderten Bestandteilen.

Abstimmungsergebnis:

28    Ja-Stimmen
1      Nein-Stimme
1      Enthaltung
mehrheitlich


Beschluss-Nr. 6-48/2024:

Der Stadtrat beschließt für das Haushaltjahr 2024 eine außerplanmäßige Ausgabe im Produktsachkonto 11161300.09100000, Maßnahme 111613-M0007 Verwaltungseinrichtungen - Geleistete Anzahlungen auf Sachanlagen - Medientechnische Anlage Ratssaal.

Die Deckung erfolgt über die Liquiditätsreserve im Produktsachkonto 61200100.17119010 Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft - Liquiditätsreserve.

Abstimmungsergebnis:

30    Ja-Stimmen
einstimmig


Beschluss-7-48/2024:

  1. Der Stadtverwaltung wird beauftragt eine Vergabesatzung für die Stadt Freiberg zu erarbeiten und bis Ende 2024 in den Stadtrat einzubringen.
  2. Bei der Erstellung der Vergabesatzung sollen die in Anlage 1 genannten Punkte einfließen. Wenn Punkte hierbei nicht zur Anwendung kommen, soll die Begründung den Unterlagen zur Behandlung im Stadtrat beigefügt werden.

Abstimmungsergebnis:

4      Ja-Stimmen
23    Nein-Stimmen
3      Enthaltungen
mehrheitlich abgelehnt


Mittelsachsen – Freiberg mittendrin

Der Verwaltungssitz des Landkreises Mittelsachsen befindet sich in Freiberg. Für Bürger der 53 mittelsächsischen Kommunen, davon 21 Städte, ist er Ansprechpartner u.a. für KfZ-Zulassungen oder Kindergeldanträge und betreibt das Jobcenter Mittelsachsen.

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