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Korrektur der Abwassermenge - (Absetzung Gartenwasser u.a.)

Allgemeine Informationen

Bezogenes Trinkwasser, welches nachweislich nicht in die öffentlichen Abwasseranlagen abgeleitet wurde, wird auf schriftlichen Antrag des Gebührenschuldners bei der Bemessung der Gebühr für die Schmutzwasserbeseitigung abgesetzt. Das Antragsformular wird vom Gebührenschuldner ausgefüllt und mit allen erforderlichen Anlagen an die FREIBERGER ABWASSERBESEITIGUNG gesandt. Nach der Prüfung des Sachverhaltes wird ein Absetzungsbescheid erstellt, in dessen Anlage sich eine Gutschrift der genehmigten Absetzungsmenge befindet.

Antragsberechtigt ist

  • der Gebührenschuldner
  • Dazu zählen: Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigte, sonst dinglich zur baulichen Nutzung Berechtigte.

Hinweis:

  • bei sich jährlich wiederholenden Absetzungen können die Unterlagen schriftlich bis zum Ablauf eines Monats nach dem Ende des Veranlagungsjahres eingereicht werden
  • die genehmigte Absetzungsmenge kann dann im Schmutzwassergebührenbescheid für das Veranlagungsjahr mit berücksichtigt werden

Kontakt und Öffnungszeiten

Abwassersammlung (Sachgebiet)

Herr Steffen Eichler

Tel. +49 (0) 3731 265811

s.eichler@fab-freiberg.de

Öffnungszeiten

Besucheradresse
Münzbachtal 128
09599 Freiberg

Barrierefreie Nutzung

.

Erforderliche Unterlagen

Hinweise zum Formular

  • Wohnanschrift des/der bisherigen Grundstückseigentümer/s bzw. Erbbauberechtigen bzw. sonst dinglich zur baulichen Nutzung Berechtigten unbedingt angeben
  • für evtl. Rückfragen die Telefonnummer angeben (Angabe freiwillig)
  • unbedingt den Tag und Stand des Trinkwasserzählers und des kundeneigenen Unterzählers erfassen
  • für ergänzende Angaben bitte Rückseite des Formulars nutzen
  • Unterschriften nicht vergessen!

Online-Formulare

Fristen

Antragsfrist

  • binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Schmutzwassergebührenbescheides

Meldefrist

  • zeitnahe Meldung bei der FREIBERGER ABWASSERBESEITIGUNG bei Rohrbrüchen und anderen Havarien (bis 3 Werktage nach Kenntnis der Havarie)

Kosten

Die Bearbeitung des Antrages auf Absetzung ist kostenfrei.

Allgemeine Abwassersatzung der Stadt Freiberg (AAS), insbesondere

  • § 41 AAS - Absetzungen bei der Schmutzwasserbeseitigung

Mittelsachsen – Freiberg mittendrin

Der Verwaltungssitz des Landkreises Mittelsachsen befindet sich in Freiberg. Für Bürger der 53 mittelsächsischen Kommunen, davon 21 Städte, ist er Ansprechpartner u.a. für KfZ-Zulassungen oder Kindergeldanträge und betreibt das Jobcenter Mittelsachsen.

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Zukunft aus Tradition: Silberstadt, Universitätsstadt, Wirtschaftstandort, Lebensmittelpunkt - werfen Sie einen Blick in den Imagefilm der Silberstadt Freiberg.

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