Grundstücksentwässerungsanlage - Erteilung einer Genehmigung
Allgemeine Informationen
Das Antragsformular wird vom Grundstückseigentümer oder vom Antragsteller ausgefüllt und mit allen erforderlichen Anlagen an die FREIBERGER ABWASSERBESEITIGUNG gesandt.
Bei Anfall von betrieblichem Schmutzwasser ist der Fragebogen mit auszufüllen.
Nach der Prüfung des Antrages durch die FREIBERGER ABWASSERBESEITIGUNG wird eine zeitlich befristete Genehmigung erteilt, in deren Anlage sich Kopien der Bestandspläne der öffentlichen Abwasseranlagen der Stadt Freiberg mit der Anschlussstelle bzw. Merkblätter für Abwasserbehandlungsanlagen befinden.
Kontakt und Öffnungszeiten
Abwassersammlung (Sachgebiet)
Herr Steffen Eichler
Tel. +49 (0) 3731 265811
Öffnungszeiten
Besucheradresse
Münzbachtal 128
09599 Freiberg
Barrierefreie Nutzung
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Erforderliche Unterlagen
Hinweise zum Formular
- Angaben zum Grundstückseigentümer/Bauherrn
- Angaben zum Antragsteller
- für evtl. Rückfragen die Telefonnummer und/oder Email-Adresse angeben
- für ergänzende Angaben bitte Rückseite des Formulars nutzen
- genaue Bezeichnung des Vorhabens
- Flurstückskarte, Lagepläne mit geplanten Abwasseranlagen auf dem Grundstück, Kopie der Baubeschreibung (Anlage 9 vom Bauantrag) beifügen
- Unterschrift des Grundstückseigentümers und Antragstellers nicht vergessen!
Online-Formulare
Kosten
Für die Bearbeitung des Antrages werden Verwaltungskosten entsprechend des Aufwandes erhoben.
Rechtliche Grundlage
Allgemeine Abwassersatzung der Stadt Freiberg (AAS), insbesondere:
- III. Teil der AAS - Anschlusskanäle, Anschlussleitungen sowie Anschlussschächte bei Unterdruckentwässerungsanlagen und private Grundstücksentwässerungsanlagen
- VII. Teil der AAS - Anzeigepflicht, Anordnungsbefugnis, Haftung, Ordnungswidrigkeiten
Satzung der Stadt Freiberg über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen in weisungsfreien Angelegenheiten (Verwaltungskostensatzung)