Schachtgenehmigung - Antrag auf Erteilung
Allgemeine Informationen
Das Antragsformular wird vom Antragsteller oder ausführenden Betrieb ausgefüllt und mit allen erforderlichen Anlagen an die FREIBERGER ABWASSERBESEITIGUNG gesandt.
Nach der Prüfung des Sachverhaltes durch die FREIBERGER ABWASSERBESEITIGUNG wird eine zeitlich befristete Schachtgenehmigung erteilt, in deren Anlage sich Kopien der Bestandspläne der öffentlichen Abwasseranlagen der Stadt Freiberg befinden.
Kontakt und Öffnungszeiten
Abwassersammlung (Sachgebiet)
Herr Steffen Eichler
Tel. +49 (0) 3731 265811
Öffnungszeiten
Besucheradresse
Münzbachtal 128
09599 Freiberg
Barrierefreie Nutzung
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Online-Formulare
Fristen
- Anträge mindestens 10 Kalendertage vor Beginn der Arbeiten bei der FREIBERGER ABWASSERBESEITIGUNG einreichen (Posteingang, 7 Tage Bearbeitungszeit, 3 Tage Postausgang/Postzustellung beachten)
- Anträge bei Havarien gesondert kennzeichnen
- Gründe für „Havariebearbeitung“ angeben
Kosten
Für die Bearbeitung des Antrages werden Verwaltungskosten entsprechend des Aufwandes erhoben.
Rechtliche Grundlage
- Allgemeine Abwassersatzung der Stadt Freiberg (AAS)
- Satzung der Stadt Freiberg über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen in weisungsfreien Angelegenheiten (Verwaltungskostensatzung)
Sonstiges
- Angaben zum Grundstückseigentümer/Auftraggeber/Medieneigentümer der Kabel/Rohre/
Leitungen oder Bauwerke - Angaben zum ausführenden Betrieb
- für evtl. Rückfragen die Telefonnummer und/oder Email-Adresse angeben
- für ergänzende Angaben bitte Rückseite des Formulars nutzen
- genaue Bezeichnung des Vorhabens
- Flurstückskarte/Lagepläne/Luftbildaufnahmen mit genauen Angaben zum Baubereich beifügen
- Unterschrift des Antragstellers nicht vergessen!