Änderung der versiegelten Grundstücksfläche
Allgemeine Informationen
Die Veränderung der versiegelten Grundstücksfläche, die sich aus neuen Teilflächen und/oder der Änderung bereits vorhandener Teilflächen ergeben, ist schriftlich anzuzeigen.
Anzeigepflichtig sind
- Grundstückseigentümer bzw. Vertreter oder Verwalter,
- Erbbauberechtigte,
- sonst dinglich zur baulichen Nutzung Berechtigte.
Das Anzeigeformular ist beim Eigenbetrieb Freiberger Abwasserbeseitigung einschließlich Lageskizze anzufordern oder abzuholen. Es genügt eine formlose Anzeige bei Änderungen zu bereits erfassten und abrechnungswirksamen Flächen.
Kontakt und Öffnungszeiten
Betriebliches Rechnungswesen (Sachgebiet)
Frau Martina Liese
Tel. +49 (0) 3731 265 821
Öffnungszeiten
Besucheradresse
Münzbachtal 128
09599 Freiberg
Barrierefreie Nutzung
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Erforderliche Unterlagen
Hinweise zum Antrag
- neue oder veränderte Teilflächen in der Lageskizze unter Beachtung der dem Änderungsbogen beigefügten Hinweise kennzeichnen
- Flächennummer, neuen Flächentyp und/oder neue Ableitungsart angeben
- Datum angeben, seit wann die Änderung wirksam ist
- für evtl. Rückfragen die Telefonnummer oder Email-Adresse angeben (Angabe freiwillig)
Fristen
Der Anzeigefrist muss binnen eines Monats nachgekommen werden.
Kosten
- Die Erstellung des neuen Ermittlungsbogens zur versiegelten Grundstücksfläche ist kostenfrei.
- Änderungen der versiegelten angeschlossenen Grundstücksfläche werden bei der Gebührenabrechnung der Niederschlagswasserbeseitigung berücksichtigt. Hierbei können sich rückwirkend noch Gebührennachforderungen oder Guthaben ergeben.
Rechtliche Grundlage
Allgemeine Abwassersatzung der Stadt Freiberg (AAS), insbesondere:
- § 42 AAS - versiegelte Grundstücksfläche bei der Niederschlagswasserbeseitigung
- § 52 AAS - Anzeigepflichten
- § 55 AAS - Ordnungswidrigkeiten