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Grundstücksverwaltung - Gebührenabrechnung Abwasser

Allgemeine Informationen

Wird für ein an die öffentlichen Abwasseranlagen angeschlossenes Grundstück oder ein Grundstück mit Kleinkläranlage oder abflussloser Grube ein Verwalter bestellt, so sind der Beginn und das Ende der Grundstücksverwaltung sowie ein evtl. Verwalterwechsel schriftlich anzuzeigen.

Dem Verwalter obliegen die gleichen Pflichten wie dem Grundstückseigentümer bzw. Erbbauberechtigten bzw. sonst dinglich zur baulichen Nutzung Berechtigten.

Anzeigepflichtig sind

  • Grundstückseigentümer bzw.
  • Erbbauberechtigte bzw.
  • sonst dinglich zur baulichen Nutzung Berechtigte

und

  • der Verwalter.

Kontakt und Öffnungszeiten

Betriebliches Rechnungswesen (Sachgebiet)

Frau Gundula Fleischer

Besucheradresse
Münzbachtal 128
09599 Freiberg

Barrierefreie Nutzung

.

Erforderliche Unterlagen

Hinweise zum Formular

  • entsprechende Verwaltervollmacht beifügen
  • ggf. Ansprechpartner bei der Verwaltung benennen und für evtl. Rückfragen die Telefonnummer und/oder Email-Adresse angeben
  • für ergänzende Angaben bitte Rückseite des Formulars nutzen
  • unbedingt den Tag des Beginns bzw. Ende der Verwaltung und Stand des Trinkwasserzählers erfassen
  • kennzeichnen, ob eine Abrechnung für das bisherige Kundenverhältnis gewünscht wird:
    - bei Neuanmeldung gegenüber Grundstückseigentümer
    - bei Abmeldung und Verwalterwechsel gegenüber dem bisherigen Verwalter
    Wird keine Abrechnung für das bisherige Kundenverhältnis gewünscht, wird das bestehende Kundenverhältnis bei Anmeldung eines Verwalters bzw. Verwalterwechsel auf den neuen Verwalter, bei Abmeldung wieder auf den Grundstückseigentümer umgeschrieben. Diese erhalten dann folglich die Gebührenabrechnung satzungsgemäß für das gesamte Veranlagungsjahr.
  • Unterschriften Grundstückseigentümer und Verwalter nicht vergessen!

Fristen

Anzeigefrist muss binnen eines Monats nachgekommen werden.

Kosten

Die Bearbeitung der Anzeige zur Grundstücksverwaltung ist kostenfrei.

  • Allgemeine Abwassersatzung der Stadt Freiberg (AAS)

Mittelsachsen – Freiberg mittendrin

Der Verwaltungssitz des Landkreises Mittelsachsen befindet sich in Freiberg. Für Bürger der 53 mittelsächsischen Kommunen, davon 21 Städte, ist er Ansprechpartner u.a. für KfZ-Zulassungen oder Kindergeldanträge und betreibt das Jobcenter Mittelsachsen.

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