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Eigentümerwechsel - Gebührenabrechnung Abwasser

Allgemeine Informationen

Die Veräußerung bzw. der Erwerb eines an die öffentlichen Abwasseranlagen angeschlossenen Grundstücks oder eines Grundstücks mit Kleinkläranlage oder abflussloser Grube ist schriftlich anzuzeigen.

Anzeigepflichtig sind

  • der Veräußerer und der Erwerber eines Grundstücks.
  • Dazu zählen Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigte, sonst dinglich zur baulichen Nutzung Berechtigte.

Hinweis:

  • lässt sich der Anzeigepflichtige vertreten, Vertretungs-/Verwaltungsvollmacht beifügen
  • bei Eigentümerwechsel infolge Erbschaft, Kopie des Erbscheines beifügen

Kontakt und Öffnungszeiten

Betriebliches Rechnungswesen (Sachgebiet)

Frau Evelyn Eberbach

Tel. +49 (0) 3731 265 812

e.eberbach@fab-freiberg.de

Frau Silke Heyn

Niederschlagswasser

Tel. +49 (0) 3731 265 814

s.heyn@fab-freiberg.de

Öffnungszeiten

Besucheradresse
Münzbachtal 128
09599 Freiberg

Barrierefreie Nutzung

.

Erforderliche Unterlagen

Hinweise zum Formular

  • bei Änderung der Wohnanschrift des/der bisherigen Grundstückseigentümer/s bzw. Erbbauberechtigen bzw. sonst dinglich zur baulichen Nutzung Berechtigten unbedingt die neue Adresse angeben
  • für evtl. Rückfragen die Telefonnummer oder Email-Adresse angeben (Angabe freiwillig)
  • unbedingt den Tag des Eigentümerwechsels und Stand des Trinkwasserzählers erfassen
  • bei Bestellung eines Zustellbevollmächtigten und/oder Verwalters für das neue Kundenverhältnis, entsprechende Vollmacht beifügen
  • für ergänzende Angaben bitte Rückseite des Formulars nutzen
  • Unterschriften nicht vergessen!

Fristen

Die Anzeigefrist muss binnen eines Monats nachgekommen werden.

Kosten

  • Die Bearbeitung des Eigentümerwechsels ist kostenfrei.
  • Aus der Endabrechnung des bisherigen Kundenverhältnisses können sich jedoch noch Gebührenforderungen oder Guthaben für die nachfolgenden Abrechnungsarten ergeben:
  • Gebühren für die Schmutzwasserbeseitigung und/oder
  • Gebühren für die Niederschlagswasserbeseitigung und/oder
  • Gebühren für die dezentrale Abwasserbeseitigung aus Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben.

Allgemeine Abwassersatzung der Stadt Freiberg (AAS), insbesondere:

  • § 52 AAS - Anzeigepflichten
  • § 55 AAS - Ordnungswidrigkeiten

Mittelsachsen – Freiberg mittendrin

Der Verwaltungssitz des Landkreises Mittelsachsen befindet sich in Freiberg. Für Bürger der 53 mittelsächsischen Kommunen, davon 21 Städte, ist er Ansprechpartner u.a. für KfZ-Zulassungen oder Kindergeldanträge und betreibt das Jobcenter Mittelsachsen.

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