Allgemeine Informationen

Die Eltern aller Schüler der 4. Klassen der Grundschule erhalten am Ende des zweiten Schulhalbjahres eine Bildungsempfehlung für ihre Kinder. Die Anmeldung der Schüler erfolgt anschließend (Termin wird bekannt gegeben) am Gymnasium ihrer Wahl. In der Bildungsempfehlung wird entweder die Fortsetzung der Schullaufbahn an einer Oberschule oder an einem Gymnasium empfohlen. Die Bildungsempfehlung kann auch am Ende des Schuljahres erteilt werden.

Leistungserhebung

Sieht die Bildungsempfehlung in der Klassenstufe 4 den Besuch einer Oberschule vor, kann Ihr Kind das Gymnasium trotzdem besuchen, wenn es an der schriftlichen Leistungserhebung und ein Elternteil an dem verpflichtenden Beratungsgespräch teilgenommen hat.

Wechsel von anderen Schularten

Auch der Wechsel von einem anderen Gymnasium, einer Oberschule oder von einer Förderschule ist möglich. Ausschlaggebend für den Wechsel von einer Oberschule an ein Gymnasium sind die schulischen Leistungen. Für die Gymnasien mit vertiefter Ausbildung und das Landesgymnasium St. Afra zu Meißen existieren zusätzliche Aufnahmebedingungen.

Anmeldetermine

Vom Sächsischen Staatsministerium für Kultus werden die Anmeldetermine für die Gymnasien jährlich bekanntgegeben. Vor den Anmeldeterminen werden in den Grundschulen entsprechende Informationsveranstaltungen durchgeführt. Danach melden die Erziehungsberechtigten ihre Kinder im Gymnasium ihrer Wahl an.

Kontakt und Öffnungszeiten

Schulen und Finanzen (Sachgebiet)

Frau Yvonne Böhme

Tel. 03731 273 347

yvonne_boehme@freiberg.de

Öffnungszeiten

Di

09:00 - 12:00

13:00 - 18:00

Do

09:00 - 12:00

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Fr

09:00 - 12:00

Besucheradresse
Obermarkt 24
09599 Freiberg

Parkplatz

Hinter dem Rathaus sind Stellplätze für Fahrzeuge mit Behindertenparkausweis vorhanden

Barrierefreie Nutzung

Eingangsbereich: über Rathauseingang Burgstraße
Toiletten: vorhanden
Aufzüge: vorhanden

Verfahrensablauf

Eltern melden ihre Kinder am Gymnasium ihrer Wahl an.

  • Hat Ihr Kind keine Bildungsempfehlung für das Gymnasium, aber Sie wünschen dennoch eine Aufnahme am Gymnasium, vereinbaren Sie bei der Anmeldung einen Termin für das verpflichtende Beratungsgespräch.
  • Wurde in dem Beratungsgespräch ein Besuch der Oberschule empfohlen, Ihr Kind soll den Bildungsweg aber am Gymnasium fortsetzen, teilen Sie dies bis zu 3 Wochen nach erfolgtem Beratungsgespräch dem Schulleiter des Gymnasiums mit.

Die Entscheidung über die Aufnahme trifft die Schulleitung des Gymnasiums, an das gewechselt wird.

Hinweis: Die Anmeldung muss von beiden Eltern gemeinsam vorgenommen werden, sofern sie das gemeinsame Sorgerecht haben. Ist einer der Ehepartner verhindert, muss eine Vollmacht und eine Ausweiskopie der oder des Abwesenden vorgelegt werden.

Tipp: Vor dem Anmeldetermin führen Gymnasien und Grundschulen Informationsveranstaltungen durch, in denen der Bildungsweg am Gymnasium, die angebotenen Fremdsprachen sowie die Profile vorgestellt werden.

Notwendigkeiten

Wechsel von der Grundschule an das Gymnasium

Schülerinnen und Schüler werden nach dem Abschluss der Klassenstufe 4 am Gymnasium aufgenommen,

  • wenn die Bildungsempfehlung für das Gymnasium erteilt wurde oder
  • wenn er oder sie an einer schriftlichen Leistungserhebung und ein Elternteil an dem verpflichtenden Beratungsgespräch teilgenommen hat.

Wechsel von der Oberschule an das Gymnasium

Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 5 und 6 werden nach Antrag der Eltern in die nächsthöhere Klasse des Gymnasiums aufgenommen, wenn

  • der Durchschnitt der Noten in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch 2,0 oder besser ist,
  • keines dieser Fächer mit der Note "ausreichend" oder schlechter benotet wurde und
  • der Durchschnitt der Noten in allen anderen Fächern besser als 2,5 ist sowie
  • das Lern- und Arbeitsverhalten, die Art und Ausprägung der schulischen Leistungen und der Entwicklung erwarten lassen, dass sie den Anforderungen des Gymnasiums voraussichtlich entsprechen werden.

Nach Abschluss der Klassenstufe 10 der Oberschule werden Schüler in die Klassenstufe 10 des Gymnasiums aufgenommen, wenn

  • der Durchschnitt der erreichten Noten in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch im Halbjahreszeugnis der Klassenstufe 10 sowie der Durchschnitt der Noten in allen anderen Fächern besser als 2,5 ist und
  • die Schülerin oder der Schüler die Prüfung zum Erwerb des Realschulabschlusses bestanden hat.

In besonderen Fällen entscheidet der Standort des Landesamtes für Schule und Bildung über einen Wechsel an das Gymnasium:

  • Erlaubnis der Aufnahme am Gymnasium zum Beginn des zweiten Schulhalbjahres in Klassenstufe 5, 6 oder 7
  • Genehmigung der Aufnahme nach Abschluss der Klassenstufe 7, 8 oder 9 des Realschulbildungsganges der Oberschule in die jeweils nächsthöhere Klassenstufe des Gymnasiums
    • Voraussetzung dafür ist, dass sowohl der Durchschnitt der erreichten Noten in den Fächern Deutsch, Mathematik, Englisch im Jahreszeugnis der zuletzt besuchten Klassenstufe sowie der Durchschnitt in allen anderen Fächern besser als 2,0 ist.
    • Außerdem muss das Lern- und Arbeitsverhalten der Schülerin oder des Schülers, die Art und Ausprägung ihrer oder seiner schulischen Leistungen und ihre oder seine bisherige Entwicklung erwarten lassen, dass sie oder er den Anforderungen des Gymnasiums in vollem Umfang entsprechen wird.

Schulwechsel von einem an ein anderes Gymnasium

  • Wenn ein wichtiger Grund vorliegt, können Schülerinnen und Schüler von einem Gymnasium an ein anderes wechseln.
  • Die Entscheidung über die Aufnahme trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter des aufnehmenden Gymnasiums.
  • Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 11 und 12 können nur dann an ein anderes Gymnasium wechseln, wenn sie die zu belegenden Kurse aus der Jahrgangsstufe 11 nachweisen, einbringen und fortsetzen können.
  • Ein Leistungskurswechsel ist nicht erlaubt.

Schülerinnen und Schüler aus dem Ausland

  • Schülerinnen und Schüler, die eine Vorbereitungsklasse mit Deutsch als Zweitsprache besucht haben, können in ein Gymnasium wechseln, wenn sie im Herkunftsland bereits eine dem Gymnasium gleichwertige Schule besucht haben oder der Betreuungslehrer auf Antrag der Eltern den Besuch des Gymnasiums empfiehlt.
  • Über den Wechsel entscheidet der Standort des Landesamtes für Schule und Bildung.

Aufnahme an einem Gymnasium mit vertiefter Ausbildung

  • Für die Aufnahme an Gymnasien mit vertiefter Ausbildung wird zusätzlich zu den allgemeinen Aufnahmebedingungen das Bestehen einer besonderen Prüfung vorausgesetzt, die am aufnehmenden Gymnasium abgelegt werden muss.
  • Dabei werden die Eignung und Begabung der Bewerberinnen und Bewerber für die jeweilige vertiefte Ausbildung festgestellt.

Aufnahme an das Landesgymnasium St. Afra

  • Für die Aufnahme am Landesgymnasium St. Afra zu Meißen ist zusätzlich zu den allgemeinen Aufnahmebedingungen das Bestehen einer besonderen Prüfung zur Feststellung der besonderen Eignung und Begabung der Bewerberin oder des Bewerbers für diesen Bildungsweg nötig.
  • Die Prüfung wird am Landesgymnasium St. Afra zu Meißen abgelegt.

Erforderliche Unterlagen

In der Regel genügt ein formloser Antrag. Informieren Sie sich aber besser bereits im Vorfeld bei der Schulleitung über die Formalitäten der Antragstellung.

Mit dem Aufnahmeantrag müssen Sie folgende Unterlagen einreichen:

  • Letztes Zeugnis der zuvor besuchten Schule
  • Geburtsurkunde oder ein entsprechender Identitätsnachweis
  • Bildungsempfehlung

Bei der Anmeldung werden folgende Daten aufgenommen:

  • Name und Vorname der Eltern und der Schülerin oder des Schülers
  • Geburtsdatum und Geburtsort der Schülerin oder des Schülers
  • Geschlecht der Schülerin oder des Schülers
  • Anschrift der Eltern und der Schülerin oder des Schülers
  • Telefonnummer, Notfalladresse
  • Staatsangehörigkeit der Schülerin oder des Schülers (mit Einwilligung der Eltern)
  • Religionszugehörigkeit der Schülerin oder des Schülers
  • Datum der Ersteinschulung sowie Angaben zur bisherigen Schullaufbahn
  • durch dafür qualifizierte Lehrer oder Schulpsychologen festgestellte Teilleistungsschwächen, der Bescheid zu einem festgestellten sonderpädagogischen Förderbedarf und der darauf bezogene Förderplan Art und Grad einer Behinderung und chronische Krankheiten, soweit sie für den Schulbesuch von Bedeutung sind (mit Einwilligung der Eltern)
  • im Falle des alleinigen Sorgerechts eine Erklärung zum Sorgerecht
  • eine Erklärung zur Zwei- und Mehrsprachigkeit Ihres Kindes, falls die Herkunftssprache nicht Deutsch oder nicht ausschließlich Deutsch ist.

Fristen

Antrag auf Aufnahme Ihres Kindes beim Gymnasium Ihrer Wahl: bis 28.02.2020 für Schüler ohne gymnasiale Bildungsempfehlung:

  • Leistungserhebung: 03.03.2020
  • Beratungsgespräche mit den Eltern / Sorgeberechtigten: 03.03. – 12.03.2020
  • schriftliche Mitteilung der Eltern / Sorgeberechtigten an den Schulleiter über die Fortsetzung des Bildungsganges am Gymnasium: bis spätestens 02.04.2020

bei Erteilung der gymnasialen Bildungsempfehlung am Ende des Schuljahres:

  • Aufnahmeantrag: bis zum 13.07.2020
  • Bescheid über die Aufnahme an einem Gymnasium: am 04.06.2020, bei Erteilung der Bildungsempfehlung zum Schuljahresende am 27.07.2020

Hinweis: Generell sollten Sie bei der Anmeldung die alternativ gewünschten Gymnasien nennen.

Wechsel nach den Klassenstufen 5 und 6

  • Mitteilung an den Klassenlehrer: bis zum 24.02.2020
  • besondere Bildungsberatung: bis zum 27.02.2020
  • Antrag auf Aufnahme beim Gymnasium Ihrer Wahl unter Vorlage der Halbjahresinformation: bis zum 03.03.2020

Die Aufnahme ist nur möglich, wenn am Ende des Schuljahres die Aufnahmebedingungen für das Gymnasium erfüllt sind.

Wechsel nach der Klassenstufe 10

  • Antrag auf Aufnahme bei dem Gymnasium Ihrer Wahl unter Vorlage des Halbjahreszeugnisses: bis zum 03.03.2020

Werden die Zugangsvoraussetzungen erst mit der bestandenen Prüfung zum Erwerb des Realschulabschlusses erfüllt, stellen Sie den Antrag unter Vorlage einer beglaubigten Kopie des Abschlusszeugnisses der Oberschule (Klassenstufe 10) bis zum 05.07.2019. Die Entscheidung über die Aufnahme in das Gymnasium für Schüler ohne Nachweis der zweiten Fremdsprache sowie die Bekanntgabe des aufnehmenden Gymnasiums erhalten Sie bis zum 15.07.2019 vom Landesamt für Schule und Bildung.

In allen anderen Fällen erhalten Sie die Entscheidung über die Aufnahme vom zuständigen Schulleiter bis zum 27.07.2020.

Aufnahme an Gymnasien mit vertiefter Ausbildung

  • Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 4 der Grundschule
    • Antrag auf Teilnahme an der Aufnahmeprüfung für Gymnasien mit vertiefter Ausbildung für Schülerinnen und Schülern der Klassenstufe 4 mit Bildungsempfehlung für das Gymnasium: bis zum 28.02.2020
    • mit Teilnahme an der Leistungserhebung und Teilnahme eines Elternteils an dem verpflichtenden Beratungsgespräch: bis zum 13.03.2020
    • Aufnahmeprüfungen für eine vertiefte Ausbildung im mathematisch-naturwissenschaftlichen und sprachlichen Bereich: 09. und 10.03.2020
    • Für die Aufnahmeprüfung im musischen Bereich wird der Zeitrahmen entsprechend erweitert. Die unter Einbeziehung der Landesfachverbände durchzuführenden besonderen sportlichen Eignungstests sowie die erforderlichen Nachprüfungen finden im Zeitraum September 2019 bis Januar 2020 statt.
    • Mitteilung der Ergebnisse der Aufnahmeprüfung durch die prüfenden Gymnasien: bis zum 18.03.2020, für die vertiefte sportliche Ausbildung bis zum 31.01.2020 von den Landesfachverbänden
    • Nachprüfungen für Schülerinnen und Schüler, die aus wichtigen Gründen an der Teilnahme des Aufnahmeverfahrens verhindert waren oder für Schüler der Klassenstufe 4 mit Bildungsempfehlung für die Oberschule, die an der schriftlichen Leistungserhebung und am verpflichtenden Beratungsgespräch teilgenommen haben: 30. und 31.03.2020. Das Ergebnis wird unverzüglich mitgeteilt.
    • Für Schülerinnen und Schüler, die aus wichtigen Gründen an der Teilnahme des Aufnahmeverfahrens verhindert waren, soll das Aufnahmeverfahren bis zum 21.04.2020 durchgeführt werden.

Wird die Bildungsempfehlung für das Gymnasium erst am Ende des Schuljahres erteilt, kann danach umgehend der Antrag auf Teilnahme an einer nachträglichen Aufnahmeprüfung gestellt werden. Diese wird spätestens bis zum 13.07.2020 durchgeführt. Wenn aus wichtigen Gründen die Teilnahme verhindert war, wird das nachträgliche Aufnahmeverfahren bis zum 24.07.2020 durchgeführt.

  • Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 6 des Gymnasiums
    • Antrag auf Teilnahme an der Aufnahmeprüfung für Gymnasien mit vertiefter Ausbildung für Schülerinnen und Schülern der Klassenstufe 6 des Gymnasiums: bis zum 28.02.2020
    • Aufnahmeprüfungen für eine vertiefte Ausbildung im mathematisch-naturwissenschaftlichen und sprachlichen Bereich: 11. und 12.03.2020
    • Für die Aufnahmeprüfungen im musischen Bereich kann dieser Zeitrahmen durch die Schule erweitert werden.
    • Die unter Einbeziehung der Landesfachverbände durchzuführenden besonderen sportlichen Eignungstests sowie die erforderlichen Nachprüfungen finden im Zeitraum September 2019 bis Januar 2020 statt.
    • Mitteilung der Ergebnisse der Aufnahmeprüfung durch die prüfenden Gymnasien: bis zum 18.03.2020, für die vertiefte sportliche Ausbildung bis zum 31.01.2020 von den Landesfachverbänden
    • Aufnahmeantrag bei einer anderen Schule bei nicht bestandener Aufnahmeprüfung: bis zum 02.04.2020
    • Nachprüfungen für Schülerinnen und Schüler, die aus wichtigen Gründen an der Prüfungsteilnahme verhindert waren: 30. und 31.03.2020. Die Ergebnisse werden unverzüglich mitgeteilt.

Wird die Zugangsvoraussetzung für das Gymnasium erst am Ende des Schuljahres erfüllt, kann danach umgehend der Antrag auf Teilnahme an einem nachträglichen Aufnahmeverfahren gestellt werden. Dieses wird bis zum 24.07.2020 durchgeführt.

  • Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 6 der Oberschule
    • Mitteilung an den Klassenlehrer: bis zum 24.02.2020
    • besondere Bildungsberatung: bis zum 27.02.2020
    • Antrag für Aufnahmeprüfung: bis zum 03.03.2020

Eine Aufnahme ist nur möglich, wenn am Ende des Schuljahres die Aufnahmebedingungen für das Gymnasium erfüllt worden sind.

Wird die Zugangsvoraussetzung für das Gymnasium erst am Ende des Schuljahres erfüllt, kann danach umgehend der Antrag auf Teilnahme an einem nachträglichen Aufnahmeverfahren gestellt werden. Dieses wird bis zum 24.07.2020 durchgeführt. Die erfolgreiche Teilnahme an einem besonderen sportlichen Eignungstest muss zuvor im Zeitraum September 2019 bis Januar 2020 erfolgt sein.

  • Aufnahme am Landesgymnasium St. Afra zu Meißen
    • Antrag auf Aufnahme von Schülerinnen und Schülern der Klassenstufe 6 des Gymnasiums, die an das Landesgymnasium St. Afra zu Meißen wechseln wollen: bis zum 31.01.2020 beim Landesgymnasium
    • Zweieinhalbtägiges Auswahlverfahren und Aufnahmeprüfung: 28. und 29.02. sowie 06. und 07.03.2020
    • Bekanntgabe der Entscheidung über die Aufnahme der Schülerin oder des Schülers durch das Landesgymnasium St. Afra zu Meißen: bis zum 29.04.2020

Kosten

keine

Hinweis: Über die Kosten des Besuchs einer Schule in freier Trägerschaft informieren Sie sich bitte an dieser Schule.

Sonstiges

  • Im Rahmen der Schullaufbahnberatung werden Sie bei Fragen wie der Entscheidung über den Besuch der Oberschule oder des Gymnasiums sowie die weiteren schulischen Möglichkeiten, aber auch bei Themen des täglichen Schullebens unterstützt.
  • Die Lehrerinnen und Lehrer sowie die Beratungslehrerinnen und -lehrer stehen Ihnen dafür gern zur Verfügung.

Mittelsachsen – Freiberg mittendrin

Der Verwaltungssitz des Landkreises Mittelsachsen befindet sich in Freiberg. Für Bürger der 53 mittelsächsischen Kommunen, davon 21 Städte, ist er Ansprechpartner u.a. für KfZ-Zulassungen oder Kindergeldanträge und betreibt das Jobcenter Mittelsachsen.

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