Gymnasium, Leistungserhebung zur Anmeldung ohne Bildungsempfehlung beantragen
Allgemeine Informationen
An der Leistungserhebung nimmt Ihr Kind teil, wenn die Bildungsempfehlung den Besuch einer Oberschule vorsieht, Ihre Tochter oder Ihr Sohn aber dennoch das Gymnasium besuchen möchte. Dazu melden Sie Ihr Kind an dem Gymnasium Ihrer Wahl an. [...] Die Leistungserhebung findet an dem Gymnasium statt, an dem Sie Ihr Kind angemeldet haben Hinweis: Die Bildungsempfehlung für das Gymnasium kann auch noch am Ende des Schuljahres erteilt werden, wenn eine so deutliche Leistungssteigerung gezeigt wird, dass die Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Ansprechstelle das Gymnasium, an dem Ihr Kind angemeldet ist: Allgemeinbildende Schulen im Freistaat Sachsen Sächsische Schuldatenbank
Kontakt und Öffnungszeiten
Schulen und Finanzen (Sachgebiet)
Frau Yvonne Böhme
Besucheradresse
Obermarkt 24
09599 Freiberg
Tel.: 03731 273 347
E-Mail: Bildung@freiberg.de
Öffnungszeiten
Di
09:00 - 12:00
13:00 - 18:00
Do
09:00 - 12:00
13:00 - 16:00
Fr
09:00 - 12:00
Parkplatz
Hinter dem Rathaus sind Stellplätze für Fahrzeuge mit Behindertenparkausweis vorhanden
Barrierefreie Nutzung
Eingangsbereich: über Rathauseingang Burgstraße
Toiletten: vorhanden
Aufzüge: vorhanden
Verfahrensablauf
Beantragung
Antrag auf Annahme Ihres Kindes bei dem Gymnasium Ihrer Wahl. Die Prüfungen finden an zentral festgelegten Terminen statt.
Leistungserhebung
Als Leistungserhebung wird eine schriftliche Prüfungsarbeit angefertigt, welche die Fächer Deutsch, Mathematik und Sachunterricht zu gleichen Teilen umfasst.
- Die Arbeitszeit beträgt 60 Minuten.
- Die Bewertung erfolgt ohne Benotung.
- Das Ergebnis der Leistungserhebung wird den Eltern in dem verpflichtenden Beratungsgespräch mitgeteilt.
Notwendigkeiten
- Bildungsempfehlung in der 4. Klasse für die Oberschule oder
- Schüler der Klassenstufe 4 einer nicht staatlich anerkannten Grundschule oder allgemeinbildenden Förderschule in freier Trägerschaft
Erforderliche Unterlagen
Fristen
- Anmeldung am Gymnasium: bis 28.02.2020
- schriftliche Leistungserhebung: 03.03.2020
- schriftlicher Nachtermin bei Vorliegen eines wichtigen Verhinderungsgrundes: 30. und 31.03.2020
- Mitteilung des Ergebnisses im Rahmen des Beratungsgespräches
Kosten
keine
Rechtliche Grundlage
- § 7 Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über allgemeinbildende Gymnasien und die Abiturprüfung im Freistaat Sachsen (Schulordnung Gymnasien Abiturprüfung – SOGYA) – Leistungserhebung, Beratungsgespräch
- § 7 Absatz 2 Schulordnung Gymnasien Abiturprüfung (SOGYA) – Regelung für sorbische Schulen
Sonstiges
An sorbischen Schulen kann die Leistungserhebung in sorbischer Sprache durchgeführt werden.
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- Kosten
- Rechtliche Grundlage
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