Oberschule, Anmeldung
Allgemeine Informationen
Alle Grundschülerinnen und Grundschüler erhalten in der 4. Klasse eine Bildungsempfehlung. In dieser wird entweder die Fortsetzung der Schullaufbahn an einer Oberschule oder an einem Gymnasium empfohlen. Der Wechsel von einem Gymnasium, einer Förderschule oder einer anderen Oberschule ist ebenfalls möglich. [...] Schulen der Schulart Mittelschule führen seit dem Schuljahr 2013/14 die Bezeichnung Oberschule. Die Oberschule ist jedoch keine neue Schulart. Sie ist vielmehr als Weiterentwicklung der Mittelschule zu verstehen, die auch künftig Haupt- und Realschulbildungsgang unter einem Dach vereint. Der Name drückt aus, dass die Oberschule als "Mittelschule plus" stärker als bisher auf individuelle Förderung, Leistungsorientierung, Durchlässigkeit und Anschlussfähigkeit setzt. Ansprechstelle die Oberschule Ihrer Wahl Sächsische Schuldatenbank Sächsisches Staatsministerium für Kultus
Kontakt und Öffnungszeiten
Schulen und Finanzen (Sachgebiet)
Frau Yvonne Böhme
Besucheradresse
Obermarkt 24
09599 Freiberg
Tel.: 03731 273 347
E-Mail: Bildung@freiberg.de
Öffnungszeiten
Di
09:00 - 12:00
13:00 - 18:00
Do
09:00 - 12:00
13:00 - 16:00
Fr
09:00 - 12:00
Parkplatz
Hinter dem Rathaus sind Stellplätze für Fahrzeuge mit Behindertenparkausweis vorhanden
Barrierefreie Nutzung
Eingangsbereich: über Rathauseingang Burgstraße
Toiletten: vorhanden
Aufzüge: vorhanden
Verfahrensablauf
Die Eltern melden Ihre Kinder an der Oberschule an. Die Entscheidung über die Aufnahme trifft der Schulleiter der Schule, an die gewechselt wird.
Hinweis: Die Anmeldung muss von beiden Eltern gemeinsam vorgenommen werden, sofern sie das gemeinsame Sorgerecht haben. Ist ein Elternteil verhindert, muss eine Vollmacht und eine Ausweiskopie des Abwesenden vorgelegt werden.
- Vor dem Anmeldetermin laden Oberschulen und Grundschulen zu Informationsveranstaltungen ein. Dabei wird über die Schulabschlüsse der Oberschule sowie weiterführende Bildungsmöglichkeiten informiert. Außerdem werden Wahlpflichtbereich und außerunterrichtliche Angebote der Oberschule vorgestellt.
- Kinder, die eine Bildungsempfehlung für die (Schulart) Mittelschule erhalten haben, aber eine Eignungsprüfung für das Gymnasium anstreben, müssen zunächst an der Oberschule angemeldet werden. Teilen Sie diese Absicht der Schulleitung bitte bei der Anmeldung mit.
Notwendigkeiten
Wechsel von der Grundschule an die Oberschule
- Bildungsempfehlung für die (Schulart) Mittelschule oder das Gymnasium
- Entscheidung der Schulleiterin oder des Schulleiters über die Aufnahme
Wechsel von der Förderschule an die Oberschule,
Wechsel von einem Gymnasium oder einer anderen Oberschule an die Oberschule
- Entscheidung des Schulleiters über die Aufnahme
Erforderliche Unterlagen
In der Regel genügt ein formloser Antrag, informieren Sie sich aber besser bereits im Vorfeld bei der Schulleitung über die Formalitäten der Antragstellung. Mit dem Aufnahmeantrag müssen Sie folgende Unterlagen vorlegen:
- das letzte Zeugnis oder die letzte Halbjahresinformation der zuvor besuchten Schule
- die Bildungsempfehlung
- eine beglaubigte Kopie der Geburtsurkunde
Bei der Anmeldung werden folgende Daten aufgenommen:
- Name und Vorname der Eltern und des Schülers
- Geburtsdatum und Geburtsort des Schülers
- Geschlecht des Schülers
- Anschrift der Eltern und des Schülers
- Telefonnummer, Notfalladresse
- Staatsangehörigkeit des Schülers (mit Einwilligung der Eltern)
- Religionszugehörigkeit des Schülers (mit Einwilligung der Eltern)
- Datum der Ersteinschulung sowie Angaben zur bisherigen Schullaufbahn (mit Einwilligung der Eltern)
- durch dafür qualifizierte Lehrer oder Schulpsychologen festgestellte Teilleistungsschwächen, Art und Grad einer Behinderung und chronische Krankheiten, soweit sie für den Schulbesuch von Bedeutung sind (mit Einwilligung der Eltern)
Fristen
- Erteilung der Bildungsempfehlung: 07.02.2020
- für das Gymnasium am Schuljahresende: 03.07.2020
- bei beabsichtigtem Wechsel an das Gymnasium: Mitteilung an den Klassenlehrer bis 24.02.2020
- Anmeldung an der Oberschule / am Gymnasium: bis 03.03.2020
- Bescheid über die Aufnahme an der Oberschule / am Gymnasium: 04.06.2020
Hinweis: Einen Wechsel vom Gymnasium zur Oberschule müssen Sie sofort nachdem die Halbjahresinformation oder das Zeugnis ausgegeben wurde, beim Schulleiter der Oberschule beantragen.
Kosten
Die Anmeldung und der Besuch einer öffentlichen Oberschule sind für Sie kostenfrei. Über die Kosten des Besuchs einer Schule in freier Trägerschaft informieren Sie sich bitte an dieser Schule.
Rechtliche Grundlage
- § 5 Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über Ober- und Abendoberschulen im Freistaat Sachsen (Schulordnung Ober- und Abendoberschulen, SOOSA) – Anmeldung
- § 6 SOOSA – Aufnahme von Schülern
- § 7 SOOSA – Bildungsberatung
- § 8 SOOSA – Schulwechsel an eine andere Oberschule
- § 6 und § 8 Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über allgemeinbildende Gymnasien und die Abiturprüfung im Freistaat Sachsen (Schulordnung Gymnasien Abiturprüfung, SOGYA) – Aufnahmebedingungen/Ausnahmeregelungen
Sonstiges
Wenn Sie nicht sicher sind, welches der richtige Schultyp für Ihr Kind ist oder wenn Sie Fragen zu den Bildungsschwerpunkten von Oberschule und Gymnasium und zur weiteren schulischen Bildung Ihres Kindes haben, können Sie eine Schullaufbahnberatung in Anspruch nehmen. Die Lehrerinnen und Lehrer bzw. die Beratungslehrerinnen und Beratungslehrer an Grundschule, Oberschule und Gymnasium stehen Ihnen dafür gern zur Verfügung.
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