Mietspiegel anfordern
Allgemeine Informationen
Erstellung und Veröffentlichung von Mietspiegeln nach § 558 c f. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Mietspiegel enthalten Informationen über die ortsüblichen Vergleichsmieten und bieten damit einen Orientierungsrahmen für Mieter und Vermieter bei der Festlegung der Mieten und Mieterhöhungen. Mietspiegel gelten nur für vermieteten Wohnraum, nicht für Gewerbemieten. Ein einfacher Mietspiegel wird von der Gemeinde oder Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter gemeinsam erstellt oder von den Beteiligten anerkannt.
In Freiberg wird ein sogenannter qualifizierter Mietspiegel erstellt, wobei anerkannte wissenschaftliche Grundsätze angewendet werden. Qualifizierte Mietspiegel bedürfen der Anerkennung durch die Gemeinde oder durch Interessenvertreter der Vermieter und der Mieter.
Kontakt und Öffnungszeiten
Wohngeldbehörde (Sachgebiet Wohnungswesen)
Frau Anke Sehm
Besucheradresse
Obermarkt 21
09599 Freiberg
Tel.: +49 3731 273 720
E-Mail: Wohngeldstelle@freiberg.de
Öffnungszeiten
Wohngeldbehörde
-
Di
09:00 - 12:30
13:30 - 18:00
Do
09:00 - 12:30
13:30 - 16:00
Parkplatz
Hinter dem Rathaus sind Stellplätze für Fahrzeuge mit Behindertenparkausweis vorhanden.
Barrierefreie Nutzung
Eingangsbereich: vorhanden
Toiletten: vorhanden
Aufzüge: vorhanden
Verfahrensablauf
Einsichtnahme
Der Qualifizierte Mietspiegel 2020 sowie die Dokumentation der Mietspiegelerstellung (sog. Methodenbericht) werden vom 2. November bis 29. Januar 2021 zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt. Die Einsichtnahme erfolgt in der Stadtverwaltung Freiberg, Wohngeldbehörde, Obermarkt 21 (Bürgerbüro) zu den üblichen Öffnungszeiten.
Bitte melden Sie sich an der Infothek im Eingangsbereich des Bürgerbüros kurz an. Es muss kein Ticket gezogen werden.
Verkauf
persönliche Abholung der Broschüre
- an der Infothek im Eingangsbereich des Bürgerhauses, Obermarkt 21, 09599 Freiberg
- während der Öffnungszeiten des Bürgerbüros
- Druckexemplar: 5,35 €
Versand der Broschüre
- Druckexemplar: 9,20 € inkl. Versandkosten
- benötigte Angaben: vollständige Versand- bzw. Rechnungsanschrift
- Mit dem Versand der Broschüre erfolgt gleichzeitig die Rechnungslegung.
Download
- Unter "Formulare" können Sie den Mietspiegel 2020 sowie seine Dokumentation herunterladen.
Online-Formulare
Fristen
Beantragen: keine
Qualifizierte Mietspiegel sind nach 2 Jahren an die Marktentwicklung anzupassen und nach 4 Jahren neu zu erstellen.
Kosten
- Druckexemplar abholen: 5,35 €
- Versand: Druckexemplar: 9,20 € inkl. Versandkosten
Rechtliche Grundlage
- §§ 558 c, d Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) – Mietspiegel und qualifizierter Mietspiegel
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