Elektronisches Amtsblatt

Elektronisches Amtsblatt der Stadt Freiberg

Bekanntmachungen ab 1. April 2023

Gemäß der Satzung der Stadt Freiberg über die Form der öffentlichen Bekanntmachung und der ortsüblichen Bekanntgabe vom 03.03.2023 erfolgen öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes hier: auf der Internetseite der Stadt Freiberg.

E-Mail-Abo: Die Veröffentlichung von Beiträgen im elektronischen Amtsblatt wird auf Anfrage per E-Mail kommuniziert. Wer Interesse hat, kann sich per E-Mail dafür anmelden: buero_stadtrat@freiberg.de

Auslage / Ausdruck im Bürgerbüro: Bürger, die keinen Internetzugang haben, können Einblick in die aktuellen Bekanntmachungen im Bürgerbüro der Stadt Freiberg, Obermarkt 21 nehmen oder erhalten diese auf Wunsch dort ausgedruckt.

Impressum

Herausgeber: Universitätsstadt Freiberg, Obermarkt 24, 09599 Freiberg
Redaktion: Universitätsstadt Freiberg, Büro des Oberbürgermeisters/Stadtrat
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt Freiberg: Oberbürgermeister Sven Krüger
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Einrichtungen

Kontakt

Büro Oberbürgermeister/ Stadtrat (Stabsstelle)

Obermarkt 24
09599 Freiberg

Tel.: 03731 273 105
E-Mail: Buero_Stadtrat@freiberg.de
E-Mail: buero_ob@freiberg.de


Mittelsachsen – Freiberg mittendrin

Der Verwaltungssitz des Landkreises Mittelsachsen befindet sich in Freiberg. Für Bürger der 53 mittelsächsischen Kommunen, davon 21 Städte, ist er Ansprechpartner u.a. für KfZ-Zulassungen oder Kindergeldanträge und betreibt das Jobcenter Mittelsachsen.

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