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Bescheinigung nach Einkommensteuergesetz

Allgemeine Informationen

Die Inanspruchnahme der Steuervergünstigung für Herstellungs- und Anschaffungskosten bei Baudenkmalen nach §§ 7 i und 10 f Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) sowie die Regelung über den Abzug von Erhaltungsaufwand bei Baudenkmalen nach § 10 f Abs. 2 und 11 b EStG setzen voraus, dass der Steuerpflichtige durch eine Bescheinigung der zuständigen Bescheinigungsbehörde nachweist, dass die vorgenommenen Maßnahmen nach Art und Umfang zur Erhaltung des Gebäudes als Baudenkmal oder zu seiner sinnvollen Nutzung erforderlich und im Einklang mit der denkmalschutzrechtlichen Genehmigung durchgeführt worden sind.

Mit Wirkung vom 01.08.2008 wurden der unteren Denkmalschutzbehörde Stadt Freiberg die Aufgaben der Erteilung dieser Bescheinigungen zur Erlangung von Steuerbegünstigungen übertragen.

 

Kontakt und Öffnungszeiten

Untere Denkmalschutzbehörde

Frau Daniela Schäfer

Besucheradresse
Heubnerstraße 15
09599 Freiberg

Öffnungszeiten

Di

09:00 - 12:00

13:00 - 18:00

Do

09:00 - 12:00

13:00 - 16:00

Fr

09:00 - 12:00

Parkplatz

Stellplätze für Fahrzeuge mit Behindertenparkausweis sind auf der Heubnerstraße vorhanden.

Barrierefreie Nutzung

Eingangsbereich: mit Aufzug erreichbar über Einfahrt Herderstraße
Behindertentoilette: voll zugänglich
Aufzüge: voll zugänglich

Verfahrensablauf

Die Bescheinigungen werden auf schriftlichen Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen und auf der Grundlage der Bescheinigungsrichtlinien erteilt.

Notwendigkeiten

Beachten Sie bitte, dass als Voraussetzung für die Erteilung der Bescheinigung sämtliche Baumaßnahmen vor Beginn ihrer Ausführungen mit der unteren Denkmalschutzbehörde abgestimmt sein müssen. Eine fehlende vorherige Abstimmung kann nicht nachträglich ersetzt werden, auch nicht durch die nachträgliche Erteilung einer Genehmigung.

Bitte nehmen Sie vor Antragstellung Kontakt mit Herrn Geißler (Untere Denkmalschutzbehörde) auf. Die benötigte Exceltabelle wird danach dem Antragsteller per E-Mail zugesandt.  Telefon: 03731/273 449,  Email: Mirko_Geissler@Freiberg.de


Mittelsachsen – Freiberg mittendrin

Der Verwaltungssitz des Landkreises Mittelsachsen befindet sich in Freiberg. Für Bürger der 53 mittelsächsischen Kommunen, davon 21 Städte, ist er Ansprechpartner u.a. für KfZ-Zulassungen oder Kindergeldanträge und betreibt das Jobcenter Mittelsachsen.

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