Allgemeine Informationen

Hilfe und Unterstützung bei der Erhaltung und Pflege von Kulturdenkmalen können Eigentümer, Besitzer und Bauunterhaltspflichtige durch nachfolgend genannte Förderprogramme erhalten. Förderfähig können Maßnahmen sein, die der Erhaltung des Kulturdenkmals dienen und einen denkmalbedingten Mehraufwand gegenüber vergleichbaren Erhaltungsmaßnahmen an Objekten darstellen, die nicht unter Denkmalschutz stehen.

Fördermittelprogramm des Freistaates Sachsen
Nach § 8 des Sächsischen Denkmalschutzgesetzes haben Eigentümer und Besitzer von Kulturdenkmalen diese pfleglich zu behandeln, im Rahmen des Zumutbaren denkmalgerecht zu erhalten und vor Gefährdung zu schützen. Der Freistaat trägt hierzu durch Zuschüsse nach Maßgabe der dafür zur Verfügung stehenden Haushaltmittel bei. Die » Sächsische Denkmalschutzförderungsverordnung regelt die Gewährung von Zuwendungen.

Kontakt und Öffnungszeiten

Untere Denkmalschutzbehörde

Frau Daniela Schäfer

Besucheradresse
Heubnerstraße 15
09599 Freiberg

Öffnungszeiten

Di

09:00 - 12:00

13:00 - 18:00

Do

09:00 - 12:00

13:00 - 16:00

Fr

09:00 - 12:00

Parkplatz

Stellplätze für Fahrzeuge mit Behindertenparkausweis sind auf der Heubnerstraße vorhanden.

Barrierefreie Nutzung

Eingangsbereich: mit Aufzug erreichbar über Einfahrt Herderstraße
Behindertentoilette: voll zugänglich
Aufzüge: voll zugänglich

Verfahrensablauf

Der » Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zur Erhaltung und Pflege eines Kulturdenkmals ist formgebunden bei der unteren Denkmalschutzbehörde einzureichen.

Wichtig: Die Maßnahmen dürfen noch nicht begonnen haben!

Notwendigkeiten

Grundsätzlich muss für die beantragten Maßnahmen die denkmalschutzrechtliche Genehmigung vorliegen. Fördermittel sind freiwillige Leistungen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel im öffentlichen Haushalt. Ein Rechtsanspruch auf Fördermittel besteht nicht.

Richtlinie Denkmalförderung


Mittelsachsen – Freiberg mittendrin

Der Verwaltungssitz des Landkreises Mittelsachsen befindet sich in Freiberg. Für Bürger der 53 mittelsächsischen Kommunen, davon 21 Städte, ist er Ansprechpartner u.a. für KfZ-Zulassungen oder Kindergeldanträge und betreibt das Jobcenter Mittelsachsen.

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