Denkmalförderung
Allgemeine Informationen
Hilfe und Unterstützung bei der Erhaltung und Pflege von Kulturdenkmalen können Eigentümer, Besitzer und Bauunterhaltspflichtige durch nachfolgend genannte Förderprogramme erhalten. Förderfähig können Maßnahmen sein, die der Erhaltung des Kulturdenkmals dienen und einen denkmalbedingten Mehraufwand gegenüber vergleichbaren Erhaltungsmaßnahmen an Objekten darstellen, die nicht unter Denkmalschutz stehen.
Fördermittelprogramm des Freistaates Sachsen
Nach § 8 des Sächsischen Denkmalschutzgesetzes haben Eigentümer und Besitzer von Kulturdenkmalen diese pfleglich zu behandeln, im Rahmen des Zumutbaren denkmalgerecht zu erhalten und vor Gefährdung zu schützen. Der Freistaat trägt hierzu durch Zuschüsse nach Maßgabe der dafür zur Verfügung stehenden Haushaltmittel bei. Die » Sächsische Denkmalschutzförderungsverordnung regelt die Gewährung von Zuwendungen.
Kontakt und Öffnungszeiten
Untere Denkmalschutzbehörde
Frau Daniela Schäfer
Besucheradresse
Heubnerstraße 15
09599 Freiberg
Tel.: (03731) 273 436
E-Mail: denkmalschutz@freiberg.de
Öffnungszeiten
Di
09:00 - 12:00
13:00 - 18:00
Do
09:00 - 12:00
13:00 - 16:00
Fr
09:00 - 12:00
Parkplatz
Stellplätze für Fahrzeuge mit Behindertenparkausweis sind auf der Heubnerstraße vorhanden.
Barrierefreie Nutzung
Eingangsbereich: mit Aufzug erreichbar über Einfahrt Herderstraße
Behindertentoilette: voll zugänglich
Aufzüge: voll zugänglich
Verfahrensablauf
Der » Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zur Erhaltung und Pflege eines Kulturdenkmals ist formgebunden bei der unteren Denkmalschutzbehörde einzureichen.
Wichtig: Die Maßnahmen dürfen noch nicht begonnen haben!
Notwendigkeiten
Grundsätzlich muss für die beantragten Maßnahmen die denkmalschutzrechtliche Genehmigung vorliegen. Fördermittel sind freiwillige Leistungen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel im öffentlichen Haushalt. Ein Rechtsanspruch auf Fördermittel besteht nicht.
Online-Formulare
- Fördermittel Kulturdenkmal - Infoblatt
- Fördermittel Kulturdenkmal - Antrag mit Anlagen
- Fördermittel Kulturdenkmal - Anlage 2 Ausgabenplanung (.xlsx)
- Fördermittel Kulturdenkmal - Auszahlung A 4a
- Fördermittel Kulturdenkmal - Auszahlung Verwendung A 4b 5c
- Fördermittel Kulturdenkmal - Verwendungsnachweis A 5a
- Fördermittel Kulturdenkmal - Verwendungsnachweis A 5b
Rechtliche Grundlage
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