Straßenreinigung
Allgemeine Informationen
Straßenreinigungsgebühren sind in Freiberg von Grundstückseigentümern zu zahlen, deren Grundstücke von zu reinigenden Straßen erschlossen werden und sich innerhalb der geschlossenen Ortslage befinden. Sie werden als Gebührenschuldner bezeichnet.
Welche Straßen werden gereinigt und welche Gebühr wird hierfür erhoben?
Die Gebührenermittlung erfolgt regelmäßig durch Kalkulation anhand der tatsächlich für die Reinigungsdurchführung angefallenen Kosten, wobei die Stadt Freiberg 25 % der Kosten trägt und die verbleibenden 75 % auf den Gebührenschuldner übertragen werden.
Eine Übersicht der Straßen der Stadt Freiberg und ihre Zuordnung zu den Reinigungsklassen finden Sie im Straßenreinigungsverzeichnis.
Die Gebühren werden in 4 Reinigungsklassen unterteilt. Diese unterscheiden sich in der Häufigkeit ihrer Reinigung:
- Reinigungsklasse R 1 -- 15,52 EUR mit 3 x wöchentlicher Reinigung
- Reinigungsklasse R 2 -- 1,75 EUR mit 1 x wöchentlicher Reinigung
- Reinigungsklasse R 3 -- 1,22 EUR 1 x Reinigung aller 2 Wochen
- Reinigungsklasse R 4 -- 1,05 EUR 1 x Reinigung aller 4 Wochen
Wie berechnet sich die Straßenreinigungsgebühr für mein Grundstück?
Die Bemessungsgrundlage in der Straßenreinigung sind die auf volle Meter gerundete/n Frontlänge/n des Grundstückes und die Reinigungsklasse. Die sogenannten Frontmeter ergeben sich aus den Grundstücksseiten, welche mit der Straßengrenze gleich verlaufen (parallel) oder ihr in einem Winkel von kleiner als 45 Grad zugewandt sind.
Eigentümerwechsel melden
Das Tiefbauamt wird NICHT automatisch über den Grundstücksverkauf informiert. Bei einem Eigentümerwechsel füllen der Käufer oder Verkäufer bitte den Vordruck der Änderungsmitteilung zur Straßenreinigung aus und schicken diesen per Email oder per Post an das Tiefbauamt.
SEPA Lastschrift-Mandat / Änderung Bankverbindung
Wenn Sie am automatischen Lastschriftverfahren teilnehmen wollen, füllen Sie dazu bitte das SEPA-Basislastschrift-Mandat aus und schicken dieses im Original ans Tiefbauamt.
Wo finde ich auf dem Bescheid den Grundstückseigentümer?
Der bzw. die Grundstückseigentümer sind auf dem Straßenreinigungs-Kosten-Bescheid oben rechts aufgelistet. Mehrere Eigentümer haften gesamtschuldnerisch, also gemeinsam für das Grundstück. Daher wird der Bescheid einer Person bekannt gegeben. Wenn der Stadt keine bevollmächtigte Person benannt wird, muss vom Tiefbauamt ein Zustelladressat ernannt werden, bis dem Tiefbauamt mit Änderungsmitteilung zur Straßenreinigung ein/e Bevollmächtigte/r benannt wird.
Kontakt und Öffnungszeiten
Haushalt, Beiträge und Friedhofswesen (Sachgebiet)
Frau Janine Schönfelder
Tel. +49 (0) 3731 273 486
Frau Kristin Weiß
Tel. + 49 (0) 3731 273 488
Öffnungszeiten
Besucheradresse
Heubnerstraße 15
09599 Freiberg
Parkplatz
Stellplätze für Fahrzeuge mit Behindertenparkausweis sind auf der Heubnerstraße vorhanden.
Barrierefreie Nutzung
Eingangsbereich: mit Aufzug erreichbar über Einfahrt Herderstraße
Behindertentoilette: voll zugänglich
Aufzüge: voll zugänglich
Online-Formulare
Rechtliche Grundlage
Weitere Anliegen in diesem Bereich
- Allgemeine Informationen
- Kontakt und Öffnungszeiten
- Online-Formulare
- Rechtliche Grundlage
- Weitere Anliegen in diesem Bereich