Allgemeine Informationen

Zuständigkeit:

Für alle Kulturdenkmale, die im Stadtgebiet von Freiberg (einschließlich Halsbach, Zug und Kleinwaltersdorf sowie Muldenhütten) liegen, ist die untere Denkmalschutzbehörde zuständig.

Die Entscheidung der unteren Denkmalschutzbehörde erfolgt im Einvernehmen mit den Fachbehörden:

Aufgaben

Denkmalschutz und Denkmalpflege haben die Aufgabe, die Kulturdenkmale zu schützen und zu pflegen, insbesondere deren Zustand zu überwachen und auf die Abwendung von Gefährdungen hinzuwirken sowie die Kulturdenkmale zu erfassen und wissenschaftlich zu erforschen.

Diese Aufgabe wird vom Freistaat Sachsen und im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit von den Gemeinden und den Landkreisen erfüllt. Sie wirken dabei mit Eigentümern und Besitzern von Kulturdenkmalen zusammen.

Aufgrund ihres überdurchschnittlich großen Bestandes an Kulturdenkmalen wurden der Stadt Freiberg 1994 vom Freistaat Sachsen die kommunalen Pflichtaufgaben der unteren Denkmalschutzbehörde gemäß § 3 SächsDSchG übertragen.

Diese Aufgaben werden durch das Sachgebiet Denkmalschutz im Stadtentwicklungsamt entsprechend der Bestimmungen des Sächsischen Denkmalschutzgesetzes erfüllt.

Kontakt und Öffnungszeiten

Untere Denkmalschutzbehörde

Frau Daniela Schäfer

Besucheradresse
Heubnerstraße 15
09599 Freiberg

Öffnungszeiten

Di

09:00 - 12:00

13:00 - 18:00

Do

09:00 - 12:00

13:00 - 16:00

Fr

09:00 - 12:00

Parkplatz

Stellplätze für Fahrzeuge mit Behindertenparkausweis sind auf der Heubnerstraße vorhanden.

Barrierefreie Nutzung

Eingangsbereich: mit Aufzug erreichbar über Einfahrt Herderstraße
Behindertentoilette: voll zugänglich
Aufzüge: voll zugänglich


Mittelsachsen – Freiberg mittendrin

Der Verwaltungssitz des Landkreises Mittelsachsen befindet sich in Freiberg. Für Bürger der 53 mittelsächsischen Kommunen, davon 21 Städte, ist er Ansprechpartner u.a. für KfZ-Zulassungen oder Kindergeldanträge und betreibt das Jobcenter Mittelsachsen.

zum Landkreis

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