Ehrenamtskarte beantragen
Allgemeine Informationen
Inhaber der Sächsischen Ehrenamtskarte können im gesamten Freistaat beim Besuch von Museen, Veranstaltungen oder im Schwimmbad als Dank für das geleistete Engagement verschiedene Vorteile, wie vergünstigte Eintrittspreise, erhalten. Ob in einer Einrichtung eine Vergünstigung angeboten wird, erkennen Sie am Ehrenamtskarten-Symbol im Eingangsbereich oder an der Kasse des Kooperationspartners.
Die aktuelle Ehrenamtskarte gilt bis zum 31.12.2024.
In Freiberg bieten folgende Kooperationspartner Ermäßigungen an:
- Stadt- und Bergbaumuseum Freiberg: Freier Eintritt für die Freiberger Bürgerinnen und Bürger im Besitz der Ehrenamtskarte
- Kinopolis Freiberg: In allen Vorstellungen vor 19:00 Uhr zahlen Inhaber der Karte nur 4,50 Euro (am Dienstag nur 4,00 Euro), gegebenenfalls zuzüglich eines flmbezogenen Zuschlags von bis zu 1,50 Euro. Nicht gültig bei 3D-Vorstellungen und Sondervorstellungen.
- Mittelsächsische Theater und Philharmonie gGmbH: Ermäßigter Eintrittspreis zu Vorstellungen (außer Premieren, Gastspielen und Sonderveranstaltungen)
- terra mineralia: Ermäßigter Eintritt von 4 Euro
weitere Informationen: ehrenamt.sachsen.de
Kontakt und Öffnungszeiten
Soziales und Chancengleichheit (Sachgebiet)
Leitung Sachgebiet: Frau Katrin Pilz
Besucheradresse
Obermarkt 21
09599 Freiberg
Öffnungszeiten
Di
09:00 - 12:30
13:30 - 18:00
Do
09:00 - 12:30
13:30 - 16:00
Parkplatz
Hinter dem Rathaus sind Stellplätze für Fahrzeuge mit Behindertenparkausweis vorhanden.
Barrierefreie Nutzung
Eingangsbereich Gebäude Obermarkt 21 (Bürgerhaus): vorhanden
Eingangsbereich Gebäude Obermarkt 24 (Rathaus): über Rathauseingang Burgstraße
Toiletten: vorhanden
Aufzüge: vorhanden
Verfahrensablauf
Antrag
Die Sächsische Ehrenamtskarte beantragen Sie bitte schriftlich auf dem vorgesehenen Formular.
- Füllen Sie das Antragsformular vollständig aus.
- Lassen Sie den Antrag von der Trägerorganisation bestätigen, für die Sie ehrenamtlich tätig sind.
- Reichen Sie den Antrag bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung Ihres Wohnortes ein.
Zur statistischen Erfassung und zu personengebundenen Zwecken zu Förderung des Ehrenamtes ist eine Einwilligung in die Datenschutzerklärung der Stadtverwaltung Freiberg notwendig.
Minderjährige Personen benötigen für das Antragsverfahren eine Unterschrift der/des gesetzlichen Vertretungsperson/en.
Ausgabe
Die Ehrenamtskarte wird postalisch mit einem Gratulationschreiben des Oberbürgermeisters versendet. Bei Neuauflagen der Sächsischen Ehrenamtskarten kann die Vergabe auch in einem feierlichen Rahmen erfolgen.
Notwendigkeiten
- Mindestalter: 14 Jahre
- Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt: Freistaat Sachsen (Ausnahmen sind möglich, wenn der Einsatzort in der jeweiligen Gemeinde oder Stadt in Sachsen liegt.)
- Engagementdauer vor Antragstellung: mindestens 2 Jahre
- durchschnittliches Engagement: mindestens drei Stunden wöchentlich
- Jugendleiter: Erhalt parallel zur Jugendleitercard möglich
Die Trägerorganisation, für die das ehrenamtliche Engagement erfolgt, bestätigt den Inhalt des Antrages. Trägerorganisation kann sein:
- Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege, örtlicher Träger der Freien Wohlfahrtspflege
- Kirchgemeinde
- gemeinnützige Stiftung
- gemeinnütziger Verband oder Verein
- Stadt, Gemeinde, Gemeindeverband
- Engagierte in Initiativen, ohne eigenen Rechtsstatus, können durch die Stadt Freiberg bestätigt werden.
Fristen
Gültigkeit: 01.01.2022 – 31.12.2024
Kosten
keine
Sonstiges
für interessierte Kooperationspartner:
Formular: –> Beschreibung des Angebotes und Bestellung von Aufklebern
(zur Veröffentlichung im Internetportal und Information der Karteninhaber)
- Allgemeine Informationen
- Kontakt und Öffnungszeiten
- Verfahrensablauf
- Notwendigkeiten
- Online-Formulare
- Fristen
- Kosten
- Sonstiges
- Weitere Anliegen in diesem Bereich
Frau Katrin Pilz