Hilfen für Familien in Not
Allgemeine Informationen
Der FamilienHilfeFonds soll Eltern und Kindern helfen, denen es in manchen Lebenssituationen nicht so gut geht. Die Stadt Freiberg will helfen, dass Kinderaugen wieder strahlen. Verwaltet werden die Zuwendungen und Spenden vom Spendenbeirat. Sie werden nur für Betroffene in der Region Freiberg verwendet. Jeder Cent, der gespendet wird, kommt den Betroffenen zugute.
Familien sollen im Notfall schnelle und unbürokratische Unterstützung erhalten, indem auch Kontakte zu Ämtern und Behörden der Stadt Freiberg genutzt werden. Die Unterstützung zielt nicht nur auf das Finanzielle, denn je nach Situation können auch materielle und ideelle Zuwendungen gebraucht werden. Dafür soll ein ständig wachsendes Netzwerk des Freiberger Bündnisses für Familienfreundlichkeit geknüpft werden.
Sie können helfen, indem Sie
- mit Ihrer Spende unkomplizierte Hilfe ermöglichen,
- mit Ihren Vorschlägen dazu beitragen, dass der HilfeFonds die Menschen erreicht, die Hilfe benötigen,
- mit Ihren Angeboten, materiellen Hilfen oder Dienstleistungen das Netzwerk der Hilfsmöglichkeiten erweitern,
- Bedürftige bei der Antragstellung unterstützen.
Die Spenden werden gesammelt vom Deutschen Kinderschutzbund.
Spendenkonto
BIC: WELADED1FGX
IBAN: DE40 8705 2000 3220 0007 10
Kontoinhaber: DKSB RV Freiberg e.V.
Kennwort: HilfeFonds „Familien in Not“
Kontakt und Öffnungszeiten
Soziales und Chancengleichheit (Sachgebiet)
Leitung Sachgebiet: Frau Katrin Pilz
Besucheradresse
Obermarkt 21
09599 Freiberg
Öffnungszeiten
Di
09:00 - 12:30
13:30 - 18:00
Do
09:00 - 12:30
13:30 - 16:00
Parkplatz
Hinter dem Rathaus sind Stellplätze für Fahrzeuge mit Behindertenparkausweis vorhanden.
Barrierefreie Nutzung
Eingangsbereich Gebäude Obermarkt 21 (Bürgerhaus): vorhanden
Eingangsbereich Gebäude Obermarkt 24 (Rathaus): über Rathauseingang Burgstraße
Toiletten: vorhanden
Aufzüge: vorhanden
Verfahrensablauf
Antrag
Die betroffenen Familien, unterstützenden Personen oder Hilfsorganisationen füllen entweder den im Flyer enthaltenen Antrag aus oder wenden sich an den Deutschen Kinderschutzbund Regionalverband Freiberg e. V.
Ausgabe
Der Beirat des Freiberger Bündnisses für Familienfreundlichkeit prüft den Antrag sowie Art und Höhe einer Förderung. Möglicher Förderungen außerhalb des FamilienHilfsFonds sind vorrangig.
Notwendigkeiten
- Familien oder Alleinerziehende mit mindestens einem Kind oder mit behinderten oder pflegebedürftigen Angehörigen sowie Schwangere
- ständiger Wohnsitz im Freistaat Sachsen
- Bedürftigkeit (zum Beispiel wirtschaftliche Notlage)
- Alle zustehenden gesetzlichen Leistungen wurden vorrangig in Anspruch genommen und es werden ergänzende Hilfen benötigt.
Erforderliche Unterlagen
- Einwilligung der betroffenen Familie
- relevante Unterlagen zur Klärung des Sachverhaltes, z.B. Nachweise über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse und über die Inanspruchnahme gesetzlicher Leistungen
Fristen
Kosten
keine
- Allgemeine Informationen
- Kontakt und Öffnungszeiten
- Verfahrensablauf
- Notwendigkeiten
- Erforderliche Unterlagen
- Fristen
- Kosten
- Weitere Anliegen in diesem Bereich
Frau Katrin Pilz