Rundfunkbeitrag Befreiung / Ermäßigung beantragen
Allgemeine Informationen
Wer staatliche Sozialleistungen bezieht, kann sich auf Antrag vom Rundfunkbeitrag befreien lassen oder Ermäßigungen erhalten.
Das Gleiche gilt für taubblinde Menschen und Empfänger von Blindenhilfe. Unter Vorlage eines Schwerbehindertenausweises mit dem Merkzeichen "RF" können Sie eine Ermäßigung beantragen.
Kontakt und Öffnungszeiten
Amt für Bildung, Jugend und Soziales
Leiterin des Amtes für Bildung, Jugend und Soziales: Frau Kathleen Seyfert
Besucheradresse
Obermarkt 24
09599 Freiberg
Öffnungszeiten
Di
09:00 - 12:00
13:00 - 18:00
Do
09:00 - 12:00
13:00 - 16:00
Fr
09:00 - 12:00
Parkplatz
Hinter dem Rathaus sind Stellplätze für Fahrzeuge mit Behindertenparkausweis vorhanden.
Barrierefreie Nutzung
Eingangsbereich: über Rathauseingang Burgstraße
Toiletten: vorhanden
Aufzüge: vorhanden
Verfahrensablauf
Das Formular kann online ausgefüllt werden. Am Ende des Eingabeprozesses muss es ausgedruckt und unterschrieben werden. Gemeinsam mit den erforderlichen Nachweisen ist es über den Postweg an den Beitragsservice zu schicken.
Auf der Internetseite rundfunkbeitrag.de wird ein barrierefreier Zugang zum Antrag mit nützlichen Eingabehilfen angeboten.
Notwendigkeiten
Für eine Befreiung der Rundfunkbeitragspflicht ist der Erhalt einer sozialen Leistung erforderlich, z. B. Empfänger von Arbeitslosengeld II (außer Wohngeld). Eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag kann als besonderer Härtefall auch beantragen, wer keine Sozialleistungen erhält, weil die Einkünfte die jeweilige Bedarfsgrenze um weniger als 17,50 Euro überschreiten. Der Ablehnungsbescheid des Sozialleistungsträgers bei geringfügiger Überschreitung der Einkommensgrenze ist dabei vorzulegen.
Online-Formulare
Rechtliche Grundlage
- Rundfunkbeitragsstaatsvertrag vom 21. Dezember 2011 (SächsGVBl. S. 640), der zuletzt durch Artikel 2 des Staatsvertrages vom 18. Dezember 2017 (SächsGVBl. 2018 S. 159) geändert worden ist
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Frau Katrin Pilz