Schwerbehindertenausweis beantragen
Allgemeine Informationen
Der Schwerbehindertenausweis ist ein bundeseinheitlicher Nachweis über die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch. Er wird auf Antrag beim Landratsamt Mittelsachsen ausgestellt.
Der Ausweis ist Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Rechten und Nachteilsausgleichen wie:
- besonderer arbeitsrechtlicher Kündigungsschutz,
- Anspruch auf Zusatzurlaub,
- Vergünstigungen bei der Einkommensteuer und
- vergünstigte oder unentgeltliche Beförderung mit Bus und Bahn.
Er gibt den Grad der Behinderung und gesundheitliche Merkmale an.
Diese Merkmale sind:
- aG – außergewöhnliche Gehbehinderung
- H – Hilflos im Sinne des Einkommensteuergesetzes
- Bl – Blind
- Gl – Gehörlos
- RF – Ermäßigung des Rundfunkbeitrags
- Kl. – Berechtigt zur Nutzung der ersten Klasse in Eisenbahnen mit Fahrkarten für die Zweite Klasse oder innerhalb des persönlichen Streckenverzeichnisses (nur bei Versorgungsempfängern nach Bundesversorgungsgesetz oder Bundesentschädigungsgesetz)
- B – Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel
- G – Erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr
- TBl – Taubblind
Der Schwerbehindertenausweis im Scheckkartenformat hat die Grundfarbe grün. Liegen die Voraussetzungen für die unentgeltliche Beförderung im Personenverkehr vor (Merkzeichen G, Gl, H, aG oder Bl), wird der Ausweis zusätzlich halbseitig mit einem orangen Aufdruck versehen.
Kontakt und Öffnungszeiten
Soziales und Chancengleichheit (Sachgebiet)
Leitung Sachgebiet: Frau Katrin Pilz
Besucheradresse
Obermarkt 21
09599 Freiberg
Öffnungszeiten
Di
09:00 - 12:30
13:30 - 18:00
Do
09:00 - 12:30
13:30 - 16:00
Parkplatz
Hinter dem Rathaus sind Stellplätze für Fahrzeuge mit Behindertenparkausweis vorhanden.
Barrierefreie Nutzung
Eingangsbereich Gebäude Obermarkt 21 (Bürgerhaus): vorhanden
Eingangsbereich Gebäude Obermarkt 24 (Rathaus): über Rathauseingang Burgstraße
Toiletten: vorhanden
Aufzüge: vorhanden
Verfahrensablauf
- Ihr Schwerbehindertenausweis wird auf Antrag beim Landratsamt Mittelsachsen ausgestellt.
- Für Schwerbehinderte ab einem Alter von 10 Jahren ist ein Lichtbild in Passbildgröße erforderlich.
- Die Beantragung kann schriftlich, mündlich, telefonisch oder per E-Mail erfolgen.
Notwendigkeiten
Grad der Behinderung von mindestens 50.
Rechtliche Grundlage
- § 69 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) – Feststellung der Behinderung, Ausweise
- § 6 Schwerbehindertenausweisverordnung (SchwbAwV) – Gültigkeitsdauer
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Frau Katrin Pilz