Allgemeine Informationen

Online beantragen

Für Freiberger Einwohnerinnen und Einwohner, deren Einkommen unter einer bestimmten Grenze liegt, werden auf Anträge Sozialpässe ausgestellt. Die Grenze wird jährlich vom Landratsamt Mittelsachsen festgelegt.

Der Sozialpass berechtigt zur Inanspruchnahme von verschiedenen Vergünstigungen. Folgende Einrichtungen in Freiberg gewähren bei Vorlage des Sozialpasses und des Personaldokumentes eine Preisermäßigung:

  • Johannisbad lt. Preisliste
  • Stadt- und Bergbaumuseum lt Preisliste
  • Bücherei und Kinderbibliothek 8,00 €
  • Stadtarchiv lt. Preisliste
  • terra mineralia lt. Preisliste
  • Musikschule 50 %
  • Nutzung der Angebote der Freiberger Tafel
  • Nutzung der Kleiderkammer
  • Vergünstigungen beim Kauf in „Möbelwert“

Vergünstigungen bei privaten Anbietern und Einrichtungen anderer Gemeinden (Kino, Video-Verleih, Sportveranstaltungen usw.) sind direkt zu erfragen.

Kontakt und Öffnungszeiten

Soziales und Chancengleichheit (Sachgebiet)

Leitung Sachgebiet: Frau Katrin Pilz

Besucheradresse
Obermarkt 21
09599 Freiberg

Öffnungszeiten

Di

09:00 - 12:30

13:30 - 18:00

Do

09:00 - 12:30

13:30 - 16:00

Parkplatz

Hinter dem Rathaus sind Stellplätze für Fahrzeuge mit Behindertenparkausweis vorhanden.

Barrierefreie Nutzung

Eingangsbereich Gebäude Obermarkt 21 (Bürgerhaus): vorhanden
Eingangsbereich Gebäude Obermarkt 24 (Rathaus): über Rathauseingang Burgstraße
Toiletten: vorhanden
Aufzüge: vorhanden

Notwendigkeiten

Die Anspruchsberechtigung für den Sozialpass ist gegeben, wenn

  • Leistungen nach dem SGB II (Leistungen vom Jobcenter) oder
  • Leistungen nach dem SGB XII, 3. Kapitel (Sozialhilfe) oder
  • Leistungen nach dem SGB XII, 4. Kapitel (Grundsicherung) oder
  • Leistungen nach § 3 AsylbLG bezogen oder
  • Elternbeiträge für Kindereinrichtungen vom Jugendamt übernommen werden oder
  • das Nettoeinkommen unter der Einkommensgrenze nach SGB XII § 85 liegt 

Einkommensgrenze nach § 85 SGB XII (ab: 01.01.2024)

Haushaltsgröße
(Personen)  

Einkommensgrenze bei Mietenstufe II (Stadt Freiberg)
(Stand: Januar 2024)

1
2
3
4
5
6
7
8
9
10

1.648 €
2.163 €
2.680 €
3.203 €
3.723 €
4.240 €
4.758 €
5.275 €
5.793 €
6.310 €

Erforderliche Unterlagen

Bei der Antragstellung sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  • Verdienstbescheinigungen
  • Bewilligungsbescheid vom Jobcenter oder von der Arbeitsagentur
  • Sozialhilfebescheid
  • Grundsicherungsbescheid
  • Leistungsbescheid nach AsylbLG
  • Rentenbescheid
  • Kindergeldbescheid
  • Unterhaltsnachweis
  • Wohngeldbescheid
  • Mietbescheinigung
  • Bescheid vom Jugendamt zur Übernahme der Elternbeiträge
  • Einkommenssteuerbescheid des Vorjahres (bei Selbständigkeit)
  • Bescheid zum Krankengeldbezug
  • Bafög-Bescheid
  • Einkommensnachweis bei Vermietung und Verpachtung

Online-Formulare

Fristen

Geltungsdauer: zumeist 12 Monate (Verlängerung auf Antrag)

Kosten

keine


Mittelsachsen – Freiberg mittendrin

Der Verwaltungssitz des Landkreises Mittelsachsen befindet sich in Freiberg. Für Bürger der 53 mittelsächsischen Kommunen, davon 21 Städte, ist er Ansprechpartner u.a. für KfZ-Zulassungen oder Kindergeldanträge und betreibt das Jobcenter Mittelsachsen.

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