Sozialpass beantragen
Allgemeine Informationen
Für Freiberger Einwohnerinnen und Einwohner, deren Einkommen unter einer bestimmten Grenze liegt, werden auf Anträge Sozialpässe ausgestellt. Die Grenze wird jährlich vom Landratsamt Mittelsachsen festgelegt.
Der Sozialpass berechtigt zur Inanspruchnahme von verschiedenen Vergünstigungen. Folgende Einrichtungen in Freiberg gewähren bei Vorlage des Sozialpasses und des Personaldokumentes eine Preisermäßigung:
- Johannisbad lt. Preisliste
- Stadt- und Bergbaumuseum lt Preisliste
- Bücherei und Kinderbibliothek 8,00 €
- Stadtarchiv lt. Preisliste
- terra mineralia lt. Preisliste
- Musikschule 50 %
- Nutzung der Angebote der Freiberger Tafel
- Nutzung der Kleiderkammer
- Vergünstigungen beim Kauf in „Möbelwert“
Vergünstigungen bei privaten Anbietern und Einrichtungen anderer Gemeinden (Kino, Video-Verleih, Sportveranstaltungen usw.) sind direkt zu erfragen.
Kontakt und Öffnungszeiten
Soziales und Chancengleichheit (Sachgebiet)
Leitung Sachgebiet: Frau Katrin Pilz
Besucheradresse
Obermarkt 21
09599 Freiberg
Öffnungszeiten
Di
09:00 - 12:30
13:30 - 18:00
Do
09:00 - 12:30
13:30 - 16:00
Parkplatz
Hinter dem Rathaus sind Stellplätze für Fahrzeuge mit Behindertenparkausweis vorhanden.
Barrierefreie Nutzung
Eingangsbereich Gebäude Obermarkt 21 (Bürgerhaus): vorhanden
Eingangsbereich Gebäude Obermarkt 24 (Rathaus): über Rathauseingang Burgstraße
Toiletten: vorhanden
Aufzüge: vorhanden
Notwendigkeiten
Die Anspruchsberechtigung für den Sozialpass ist gegeben, wenn
- Leistungen nach dem SGB II (Leistungen vom Jobcenter) oder
- Leistungen nach dem SGB XII, 3. Kapitel (Sozialhilfe) oder
- Leistungen nach dem SGB XII, 4. Kapitel (Grundsicherung) oder
- Leistungen nach § 3 AsylbLG bezogen oder
- Elternbeiträge für Kindereinrichtungen vom Jugendamt übernommen werden oder
- das Nettoeinkommen unter der Einkommensgrenze nach SGB XII § 85 liegt
Einkommensgrenze nach § 85 SGB XII (ab: 01.01.2024)
Haushaltsgröße | Einkommensgrenze bei Mietenstufe II (Stadt Freiberg) |
---|---|
1 | 1.648 € |
Erforderliche Unterlagen
Bei der Antragstellung sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- Verdienstbescheinigungen
- Bewilligungsbescheid vom Jobcenter oder von der Arbeitsagentur
- Sozialhilfebescheid
- Grundsicherungsbescheid
- Leistungsbescheid nach AsylbLG
- Rentenbescheid
- Kindergeldbescheid
- Unterhaltsnachweis
- Wohngeldbescheid
- Mietbescheinigung
- Bescheid vom Jugendamt zur Übernahme der Elternbeiträge
- Einkommenssteuerbescheid des Vorjahres (bei Selbständigkeit)
- Bescheid zum Krankengeldbezug
- Bafög-Bescheid
- Einkommensnachweis bei Vermietung und Verpachtung
Online-Formulare
Fristen
Geltungsdauer: zumeist 12 Monate (Verlängerung auf Antrag)
Kosten
keine
Rechtliche Grundlage
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- Kosten
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Frau Katrin Pilz