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Vereinsförderung (Soziale Vereine)

Allgemeine Informationen

Die Stadt Freiberg gewährt Verbänden, Vereinen und Selbsthilfegruppen gemäß der Richtlinie zur Gewährung von Zuschüssen finanzielle Leistungen zur Finanzierung von Miet-, Personal- und Sachkosten für Projekte und Einrichtungen sowie für investive Zwecke. Diese Zuschüsse sind Freiwilligkeitsleistungen der Stadt Freiberg, es besteht somit kein Rechtsanspruch darauf.

Kontakt und Öffnungszeiten

Soziales und Chancengleichheit (Sachgebiet)

Leitung Sachgebiet: Frau Katrin Pilz

Besucheradresse
Obermarkt 21
09599 Freiberg

Öffnungszeiten

Di

09:00 - 12:30

13:30 - 18:00

Do

09:00 - 12:30

13:30 - 16:00

Parkplatz

Hinter dem Rathaus sind Stellplätze für Fahrzeuge mit Behindertenparkausweis vorhanden.

Barrierefreie Nutzung

Eingangsbereich Gebäude Obermarkt 21 (Bürgerhaus): vorhanden
Eingangsbereich Gebäude Obermarkt 24 (Rathaus): über Rathauseingang Burgstraße
Toiletten: vorhanden
Aufzüge: vorhanden

Verfahrensablauf

Antrag
Der Antrag auf Vereinsförderung ist jährlich bis 30.04. für das Folgejahr zu stellen. Weiterhin können Projektförderungen bis 500 € im laufenden Jahr beantragt werden.

Rechtsbehelfsverzicht
Nach Erhalt eines Zuwendungsbescheides besteht die Möglichkeit auf die Einlegung eines Rechtsbehelfs zu verzichten. Liegt dieser Rechtsbehelfsverzicht und die Anerkennung der allgemeinen Bewilligungsbedingungen vor, kann die Auszahlung des Zuwendungbetrages erfolgen.

Verwendungsnachweis
Die Ausreichung von Zuschüssen erfolgt grundsätzlich zweckgebunden und verpflichtet, nach Abschluss der Maßnahme, spätestens jedoch innerhalb von 3 Monaten nach Jahresabschluss, die Verwendung des Zuschusses der Stadtverwaltung in geeigneter Form nachzuweisen.

Der Nachweis hat u. a. zu enthalten:

  • Sachbericht
  • Finanzierungsplan
  • Finanzierungsabrechnung
  • Nachweis des Einsatzes aller Finanzierungsquellen
  • Begründung zu Überhängen im Folgejahr (nur für investive Maßnahmen)

Weitere Informationen zum Ablauf: Zuwendungsrichtlinie

Notwendigkeiten

Alle Voraussetzungen unten denen Zuwendungen bewilligt werden können, sind hier zu entnehmen:

Erforderliche Unterlagen

Bei einem Erstantrag ist beizufügen:

  • Satzung
  • Vereinseintragung
  • Gemeinnützigkeitserklärung
  • Liste der Vorstandsmitglieder

Fristen

Antragstellung: bis 30.04. für das Folgejahr


Mittelsachsen – Freiberg mittendrin

Der Verwaltungssitz des Landkreises Mittelsachsen befindet sich in Freiberg. Für Bürger der 53 mittelsächsischen Kommunen, davon 21 Städte, ist er Ansprechpartner u.a. für KfZ-Zulassungen oder Kindergeldanträge und betreibt das Jobcenter Mittelsachsen.

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