Ehefähigkeitszeugnis beantragen
Allgemeine Informationen
Wenn Sie als deutscher Staatsangehöriger im Ausland heiraten möchten, benötigen Sie in einigen Ländern ein Ehefähigkeitszeugnis. Dieses muss beim zuständigen Standesamt beantragt werden.
- Zuständig ist das Standesamt, in dessen Standesamtsbezirk Sie wohnhaft sind.
- Zum Standesamtsbezirk Freiberg gehören die Stadt Freiberg sowie die Gemeinden Oberschöna, Halsbrücke, Bobritzsch-Hilbersdorf und Großschirma und Reinsberg mit allen Ortsteilen.
- Wenn Sie in Deutschland keinen Wohnsitz (mehr) haben, ist das Standesamt der Gemeinde zuständig, in der Sie zuletzt gewohnt oder sich gewöhnlich aufgehalten haben. Hatten Sie noch keinen Wohnsitz in Deutschland ist das Standesamt I in Berlin zuständig.
Wer im Einzelfall zuständig ist, welche Unterlagen vorzulegen sind und wer außer dem genannten Personenkreis ein Ehefähigkeitszeugnis bei uns erhalten kann, erfragen Sie bitte bei uns. Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin mit uns.
Hinweis: Ein Ehefähigkeitszeugnis ist sechs Monate lang gültig.
Kontakt und Öffnungszeiten
Standesamt (Sachgebiet Personenstandswesen)
Frau Ina Werzner
Tel. 03731 273 730
Öffnungszeiten
Standesamt
Di
09:00 - 12:00
13:00 - 18:00
Do
09:00 - 12:00
13:00 - 16:00
Fr
09:00 - 12:00
Besucheradresse
Obermarkt 24
09599 Freiberg
Parkplatz
Hinter dem Rathaus sind Stellplätze für Fahrzeuge mit Behindertenparkausweis vorhanden.
Barrierefreie Nutzung
Eingangsbereich: über Rathauseingang Burgstraße
Toiletten: vorhanden im Rathaus
Aufzüge: vorhanden im Rathaus
Notwendigkeiten
Damit Ihnen der Standesbeamte ein Ehefähigkeitszeugnis ausstellen kann, müssen die gleichen Voraussetzungen erfüllt sein wie für eine Eheschließung in Deutschland:
Die Eheschließenden
- müssen volljährig sein,
- müssen unverheiratet sein beziehungsweise dürfen sich nicht schon in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft befinden und
- dürfen nicht in gerader Linie (zum Beispiel Eltern und Kinder) verwandt beziehungsweise Geschwister oder Halbgeschwister sein.
Erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister
- erweiterte Meldebescheinigung (nicht älter als 4 Wochen)
- Nachweise über eine Vorehe oder Lebenspartnerschaft und deren Auflösung (soweit zutreffend)
Das Standesamt wird im Einzelfall, insbesondere bei Beteiligung eines ausländischen Staatsangehörigen oder bei einer im Ausland erfolgten Scheidung, weitere Unterlagen nachfordern, lassen sie sich daher bitte unbedingt vorab beim Standesamt beraten.
Kosten
- Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für einen Deutschen: 65,00 EUR
- Wenn auch ausländisches Recht zu beachten ist, erhöht sich die Gebühr für jedes zu beachtende ausländische Recht um: 35,00 EUR
- Wenn die Überprüfung einer ausländischen Entscheidung durch das Standesamt durchzuführen ist, erhöht sich die Gebühr um: 35,00 EUR