Eheurkunde anfordern
Allgemeine Informationen
Als Nachweis über die Eheschließung erhalten Sie nach der standesamtlichen Trauung eine Eheurkunde. Benötigen Sie später weitere Urkunden (zum Beispiel in Rentenangelegenheiten), stellt Ihnen das Standesamt auf Antrag jederzeit zusätzliche Exemplare aus. Tipp: Soll Ihnen das Standesamt bei der Trauung gleich mehrere Eheurkunden aushändigen, beantragen Sie das bei der Anmeldung der Eheschließung. Eheurkunden stellt nur das Standesamt aus, bei dem die Ehe geschlossen wurde.
Urkunden können persönlich, schriftlich oder auch online angefordert werden.
Amt24 - Servicekonto: Eheurkunde
Wichtiger Hinweis: Auf Grund neuer gesetzlicher Regelungen können ab sofort Urkunden erst ausgestellt werden, wenn der Eintrag im elektronischen Personenstandsregister erfasst ist. Aus diesem Grund ist mit längeren Bearbeitungszeiten zu rechnen; eine sofortige Aushändigung der Urkunde bei persönlicher Vorsprache kann in der Regel nicht gewährleistet werden.
Wir bitten Sie daher, Urkunden möglichst über das Urkundenportal. per e-mail oder schriftlich zu beantragen. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte telefonisch, per e-mail oder persönlich an uns.
Kontakt und Öffnungszeiten
Standesamt (Sachgebiet Personenstandswesen)
Frau Ina Werzner
Besucheradresse
Obermarkt 24
09599 Freiberg
Tel.: +49 3731 273 733
E-Mail: Standesamt@freiberg.de
Öffnungszeiten
Standesamt
Di
09:00 - 12:00
13:00 - 18:00
Do
09:00 - 12:00
13:00 - 16:00
Fr
09:00 - 12:00
Parkplatz
Hinter dem Rathaus sind Stellplätze für Fahrzeuge mit Behindertenparkausweis vorhanden.
Barrierefreie Nutzung
Eingangsbereich: über Rathauseingang Burgstraße
Toiletten: vorhanden im Rathaus
Aufzüge: vorhanden im Rathaus
Notwendigkeiten
Personenstandsurkunden sind auf Antrag den Personen zu erteilen, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Lebenspartnern, Vorfahren und Abkömmlingen. Andere Personen können Urkunden erhalten, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen. Antragsberechtigt sind über 16 Jahre alte Personen. Besondere Vorschriften gelten beispielsweise für Personen, die adoptiert wurden. Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Erforderliche Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass sowie der Nachweis, dass die jeweilige Person für die Anforderung zur Ausstellung der Urkunde durch das Standesamt berechtigt ist.
Fristen
Kosten
Die Gebühr für eine Geburts-, Ehe-, oder Sterbeurkunde beträgt jeweils 15 €.
Für jede weitere Urkunde, die in einem Arbeitsgang hergestellt wird, sind 7 € zu entrichten.
Rechtliche Grundlage
- § 55 Personenstandsgesetz (PStG) – Personenstandsurkunden
- § 57 PStG – Eheurkunde
- § 62 PStG – Urkundenerteilung, Auskunft, Einsicht
- 10. Sächsisches Kostenverzeichnis
- § 64 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch (SGB X) – Gebührenfreiheit
Sonstiges
Die früheren Heiratsurkunden, Bescheinigungen der Eheschließung und Abschriften aus dem Familienbuch werden ab 01.01.2009 nicht mehr ausgestellt – das Standesamt führt die Daten der Familienbücher als Heiratseinträge weiter.
Abschriften aus den Familienbüchern (Ausnahmen)
Beglaubigte Abschriften aus den früheren Familienbüchern kann das Standesamt ausnahmsweise als Geburtsnachweis ausstellen, wenn die Geburt des Kindes der Ehepartner nicht in einem deutschen Personenstandsregister beurkundet ist.
Antragsberechtigt sind die Eltern oder das Kind selbst.
Weitere Anliegen in diesem Bereich
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