Eheurkunde anfordern
Allgemeine Informationen
Als Nachweis über die Eheschließung erhalten Sie nach der standesamtlichen Trauung eine Eheurkunde. Benötigen Sie später weitere Urkunden, können Sie diese beim zuständigen Standesamt beantragen.
Eheurkunden stellt das Standesamt aus, bei dem die Ehe geschlossen wurde.
Wenn Sie in unserem Standesamtsbezirk die Ehe geschlossen haben, ist das Standesamt Freiberg für die Ausstellung der gewünschten Urkunde zuständig.
Zum Standesamtsbezirk Freiberg gehören neben der Stadt Freiberg die Gemeinden Oberschöna, Halsbrücke, Bobritzsch-Hilbersdorf, Großschirma und Reinsberg mit allen Ortsteilen.
Urkunden können persönlich, schriftlich, per e-mail oder auch online (siehe oben)angefordert werden.
Wichtiger Hinweis: Auf Grund neuer gesetzlicher Regelungen können ab sofort Urkunden erst ausgestellt werden, wenn der Eintrag im elektronischen Personenstandsregister erfasst ist. Aus diesem Grund ist mit längeren Bearbeitungszeiten zu rechnen; eine sofortige Aushändigung der Urkunde bei persönlicher Vorsprache kann nicht immer gewährleistet werden.
Wir bitten Sie daher, Urkunden möglichst online, per e-mail oder schriftlich zu beantragen.
In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte telefonisch, per e-mail oder persönlich an uns.
Kontakt und Öffnungszeiten
Standesamt (Sachgebiet Personenstandswesen)
Frau Simone Wentz
Tel. (+49) 3731 273 732
Öffnungszeiten
Standesamt
Di
09:00 - 12:00
13:00 - 18:00
Do
09:00 - 12:00
13:00 - 16:00
Fr
09:00 - 12:00
Besucheradresse
Obermarkt 24
09599 Freiberg
Parkplatz
Hinter dem Rathaus sind Stellplätze für Fahrzeuge mit Behindertenparkausweis vorhanden.
Barrierefreie Nutzung
Eingangsbereich: über Rathauseingang Burgstraße
Toiletten: vorhanden im Rathaus
Aufzüge: vorhanden im Rathaus
Notwendigkeiten
Personenstandsurkunden sind auf Antrag den Personen zu erteilen, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Lebenspartnern, Vorfahren und Abkömmlingen. Andere Personen können Urkunden erhalten, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen. Antragsberechtigt sind über 16 Jahre alte Personen. Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Erforderliche Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass sowie der Nachweis, dass die jeweilige Person zur Anforderung der Urkunde berechtigt ist.
Fristen
Kosten
Die Gebühr für eine Eheurkunde beträgt jeweils 15 €.
Für jede weitere Urkunde, die in einem Arbeitsgang hergestellt wird, sind 7 € zu entrichten.
Sonstiges
Die früheren Heiratsurkunden, Bescheinigungen der Eheschließung und Abschriften aus dem Familienbuch werden seit dem 01.01.2009 nicht mehr ausgestellt.
Abschriften aus den Familienbüchern (Ausnahmen)
Beglaubigte Abschriften aus den früheren Familienbüchern kann das Standesamt ausnahmsweise als Geburtsnachweis ausstellen, wenn die Geburt des Kindes der Ehepartner nicht in einem deutschen Personenstandsregister beurkundet ist.
Antragsberechtigt sind die Eltern oder das Kind selbst.