Geburtsurkunde anfordern
Allgemeine Informationen
online Geburtsurkunde anfordern
Die Geburtsurkunde beweist die Geburt eines Menschen, seine Vor- und Familiennamen sowie die Angaben zu den Eltern. Sie können sich auf der Grundlage des im zuständigen Standesamt geführten Geburtenregisters eine Geburtsurkunde ausstellen lassen. Diese Urkunden stellt das Standesamt aus, das die Geburt beurkundet hat.
Wenn Sie in unserem Standesamtsbezirk geboren sind, ist das Standesamt Freiberg für die Ausstellung der Urkunde zuständig.
Zum Standesamtsbezirk Freiberg gehören neben der Stadt Freiberg die Gemeinden Oberschöna, Halsbrücke, Bobritzsch-Hilbersdorf, Großschirma und Reinsberg mit allen Ortsteilen.
Urkunden können persönlich, schriftlich per e-mail oder online (siehe oben) beantragt werden.
Möchten Sie Geburtsurkunden für Ihr neugeborenes Kind beantragen, beachten Sie bitte die Informationen im Anliegen "Geburt anzeigen".
Wichtiger Hinweis: Auf Grund neuer gesetzlicher Regelungen können ab sofort Urkunden erst ausgestellt werden, wenn der Eintrag im elektronischen Personenstandsregister erfasst ist. Aus diesem Grund ist mit längeren Bearbeitungszeiten zu rechnen; eine sofortige Aushändigung der Urkunde bei persönlicher Vorsprache kann nicht immer gewährleistet werden.
Wir bitten Sie daher, Urkunden möglichst online, per e-mail oder schriftlich zu beantragen.
In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte telefonisch, per e-mail oder persönlich an uns.
Kontakt und Öffnungszeiten
Standesamt (Sachgebiet Personenstandswesen)
Frau Susann Kraut
Tel. +49 (0) 3731 273 733
Öffnungszeiten
Standesamt
Di
09:00 - 12:00
13:00 - 18:00
Do
09:00 - 12:00
13:00 - 16:00
Fr
09:00 - 12:00
Besucheradresse
Obermarkt 24
09599 Freiberg
Parkplatz
Hinter dem Rathaus sind Stellplätze für Fahrzeuge mit Behindertenparkausweis vorhanden.
Barrierefreie Nutzung
Eingangsbereich: über Rathauseingang Burgstraße
Toiletten: vorhanden im Rathaus
Aufzüge: vorhanden im Rathaus
Notwendigkeiten
Personenstandsurkunden sind auf Antrag den Personen zu erteilen, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Lebenspartnern, Vorfahren und Abkömmlingen. Andere Personen können Urkunden erhalten, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen. Antragsberechtigt sind über 16 Jahre alte Personen. Besondere Vorschriften gelten beispielsweise für Personen, die adoptiert wurden. Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Erforderliche Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass sowie der Nachweis, dass die jeweilige Person zur Anforderung der Urkunde berechtigt ist.
Fristen
Kosten
Die Gebühr für eine Geburtsurkunde beträgt jeweils 15,00 €.
Für jede weitere Urkunde, die in einem Arbeitsgang hergestellt wird, sind 7,00 € zu entrichten.
Sonstiges
Internationale Geburtsurkunde
Eine Geburtsurkunde kann insbesondere zur Verwendung im Ausland auch auf einem mehrsprachigen Formular ausgestellt werden (internationale Geburtsurkunde nach dem Übereinkommen vom 08.09.1976 über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern).
Amt24 - Servicekonto: Internationale Geburtsurkunde anfordern