Geburtsurkunde anfordern
Allgemeine Informationen
Antrag auf Ausstellung von Personenstandsurkunden nach § 55 Personenstandsgesetz (PStG), Geburtsurkunde Die Geburtsurkunde beweist die Geburt eines Menschen, seine Vor- und Familiennamen sowie die Angaben zu den Eltern. Sie können sich auf der Grundlage des im zuständigen Standesamt geführten Geburtenregisters eine Geburtsurkunde ausstellen lassen. Diese Urkunden stellt nur das Standesamt aus, das die Geburt beurkundet hat.
Wer in Freiberg geboren wurde, kann die Urkunde nur beim Standesamt Freiberg erhalten.
Online anforden
Urkunden können persönlich, schriftlich oder online beantragt werden.
Möchten Sie Geburtsurkunden für Ihr neugeborenes Kind beantragen, beachten Sie bitte die Informationen im Anliegen "Geburt anzeigen".
Amt24 - Servicekonto: Geburtsurkunde anfordern
Wichtiger Hinweis: Auf Grund neuer gesetzlicher Regelungen können ab sofort Urkunden erst ausgestellt werden, wenn der Eintrag im elektronischen Personenstandsregister erfasst ist. Aus diesem Grund ist mit längeren Bearbeitungszeiten zu rechnen; eine sofortige Aushändigung der Urkunde bei persönlicher Vorsprache kann in der Regel nicht gewährleistet werden.
Wir bitten Sie daher, Urkunden möglichst über das Urkundenportal. per e-mail oder schriftlich zu beantragen. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte telefonisch, per e-mail oder persönlich an uns.
Kontakt und Öffnungszeiten
Standesamt (Sachgebiet Personenstandswesen)
Frau Ina Werzner
Besucheradresse
Obermarkt 24
09599 Freiberg
Tel.: +49 3731 273 733
E-Mail: Standesamt@freiberg.de
Öffnungszeiten
Standesamt
Di
09:00 - 12:00
13:00 - 18:00
Do
09:00 - 12:00
13:00 - 16:00
Fr
09:00 - 12:00
Parkplatz
Hinter dem Rathaus sind Stellplätze für Fahrzeuge mit Behindertenparkausweis vorhanden.
Barrierefreie Nutzung
Eingangsbereich: über Rathauseingang Burgstraße
Toiletten: vorhanden im Rathaus
Aufzüge: vorhanden im Rathaus
Notwendigkeiten
Personenstandsurkunden sind auf Antrag den Personen zu erteilen, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Lebenspartnern, Vorfahren und Abkömmlingen. Andere Personen können Urkunden erhalten, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen. Antragsberechtigt sind über 16 Jahre alte Personen. Besondere Vorschriften gelten beispielsweise für Personen, die adoptiert wurden. Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Erforderliche Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass sowie der Nachweis, dass die jeweilige Person für die Anforderung zur Ausstellung der Urkunde durch das Standesamt berechtigt ist.
Fristen
Kosten
Die Gebühr für eine Geburts-, Ehe-, oder Sterbeurkunde beträgt jeweils 15,00 €.
Für jede weitere Urkunde, die in einem Arbeitsgang hergestellt wird, sind 7,00 € zu entrichten.
Rechtliche Grundlage
- § 55 Personenstandsgesetz (PStG) – Personenstandsurkunden
- § 59 Personenstandsgesetz (PStG) – Geburtsurkunde
- § 62 Personenstandsgesetz (PStG) – Urkundenerteilung, Auskunft, Einsicht
- 10. Sächsisches Kostenverzeichnis
- § 64 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch (SGB X) – Gebührenfreiheit
Sonstiges
Internationale Geburtsurkunde
Eine Geburtsurkunde kann insbesondere zur Verwendung im Ausland auch auf einem mehrsprachigen Formular ausgestellt werden (internationale Geburtsurkunde nach dem Übereinkommen vom 08.09.1976 über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern).
Sie können die internationale Geburtsurkunde im Ausland ohne Übersetzung verwenden. Sie wird vom Standesamt ausgestellt, das Ihre Geburt beurkundet hat.
Amt24 - Servicekonto: Internationale Geburtsurkunde anfordern
Abstammungsurkunde
Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister (vormals Geburtenbuch) gibt im Vergleich zur Geburtsurkunde alle Daten wieder, die das Standesamt im Zusammenhang mit der Geburt eingetragen hat. Der beglaubigte Registerausdruck ersetzt damit die frühere Abstammungsurkunde (zum 01.01.2009 abgeschafft).
Weitere Anliegen in diesem Bereich
- Allgemeine Informationen
- Kontakt und Öffnungszeiten
- Notwendigkeiten
- Erforderliche Unterlagen
- Fristen
- Kosten
- Rechtliche Grundlage
- Sonstiges
- Weitere Anliegen in diesem Bereich