Geburten, Eheschließungen und Sterbefälle im Ausland, Nachbeurkundung im Standesamt
Allgemeine Informationen
Wenn ein deutscher Staatsangehöriger im Ausland geboren wurde, die Ehe geschlossen hat oder verstorben ist, kann der Personenstandsfall beim Standesamt des derzeitigen oder des letzten inländischen Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthaltes nachbeurkundet werden.
Dazu wird ein deutsches Register angelegt, aus dem dann deutsche Urkunden ausgestellt werden können.
Grundvoraussetzung ist, dass die betreffende Person die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt
Eine Pflicht zur Nachbeurkundung besteht nicht. Die Nachbeurkundung kann jedoch von Vorteil sein, weil der im Ausland erfolgte Personenstandsfall dann mit deutschen Urkunden belegt werden kann.
Bitte erkundigen Sie sich vorab, ob Sie antragsberechtigt sind, welche Unterlagen benötigt werden, welche Gebühren entstehen und ob unser Standesamt für die Nachbeurkundung zuständig ist.
Kontakt und Öffnungszeiten
Standesamt (Sachgebiet Personenstandswesen)
Öffnungszeiten
Standesamt
Di
09:00 - 12:00
13:00 - 18:00
Do
09:00 - 12:00
13:00 - 16:00
Fr
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Besucheradresse
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09599 Freiberg
Parkplatz
Hinter dem Rathaus sind Stellplätze für Fahrzeuge mit Behindertenparkausweis vorhanden.
Barrierefreie Nutzung
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Aufzüge: vorhanden im Rathaus