Allgemeine Informationen

Die Beurkundung erfolgt bei dem Standesamt, in dessen Bereich das Kind geboren wurde, unabhängig vom Wohnsitz der Eltern.
Bei einer Geburt im Krankenhaus Freiberg oder im Geburtenhaus Freiberg erfolgt die Geburtsanzeige durch die Einrichtungen.
Hausgeburten müssen von den Eltern beim zuständigen Standesamt angezeigt werden. Dies muss innerhalb von sieben Werktagen nach der Geburt erfolgen.

Die für die Beurkundung erforderlichen Unterlagen müssen von den Eltern selbst beim Standesamt vorgelegt werden. Eine Übermittlung durch den Boten des Krankenhauses wird nicht mehr durchgeführt.

Bitte setzen Sie sich nach der Geburt Ihres Kindes telefonisch mit uns in Verbindung.

Kontakt und Öffnungszeiten

Standesamt (Sachgebiet Personenstandswesen)

Frau Simone Liebscher

Tel. + 49 (0) 3731 273 731

standesamt@freiberg.de

Öffnungszeiten

Standesamt

Di

09:00 - 12:00

13:00 - 18:00

Do

09:00 - 12:00

13:00 - 16:00

Fr

09:00 - 12:00

Besucheradresse
Obermarkt 24
09599 Freiberg

Parkplatz

Hinter dem Rathaus sind Stellplätze für Fahrzeuge mit Behindertenparkausweis vorhanden.

Barrierefreie Nutzung

Eingangsbereich: über Rathauseingang Burgstraße
Toiletten: vorhanden im Rathaus
Aufzüge: vorhanden im Rathaus

Erforderliche Unterlagen

Ledige Eltern:
Geburtsurkunden der Eltern,
ggf. Vaterschaftsanerkennung,
ggf. Sorgeerklärung,
ggf. Geburtsurkunde des zuvor geborenen Kindes,
Personalausweis;

verheiratete Eltern:
Eheurkunde,
Geburtsurkunden,
Personalausweise;

geschiedene Mütter:
Eheurkunde,
Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk,
Geburtsurkunde,
Personalausweis.

Alle Unterlagen sind im Original vorzulegen und werden nach der Beurkundung zurück gegeben.
Falls die Eltern selbst in Freiberg geboren wurden bzw. geheiratet haben, müssen diese Unterlagen nicht vorgelegt werden, da die Personenstandsbücher im Standesamt vorliegen.

Für ausländische Staatsangehörige und ausländische Urkunden gelten besondere gesetzliche Bestimmungen. Gern informieren wir Sie vorab über die erforderlichen Unterlagen. Bitte sprechen sie hierfür persönlich im Standesamt vor.
 

Kosten

Die Gebühr für eine Geburtsurkunde beträgt 15,00 €, jede weitere Urkunde kostet 7,00 €. Die Bescheinigungen über die Geburt zur Beantragung von Kindergeld, Elterngeld und Mutterschaftshilfe werden gebührenfrei ausgestellt und müssen im Original mit dem jeweiligen Antrag abgegeben werden.

Sonstiges

Familienname des Kindes

Das Kind erhält grundsätzlich den Familiennamen des sorgeberechtigten Elternteils. Ein Doppelname aus den Namen beider Elternteile ist generell nicht möglich.

Verheiratete Eltern:

Führen die Eltern einen gemeinsamen Ehenamen, bekommt das Kind diesen als Familiennamen.
Hat ein Elternteil einen Doppelnamen, bekommt das Kind dennoch nur den Ehenamen.
Bei getrennter Namensführung legen die Eltern fest, ob das Kind den Familiennamen der Mutter oder des Vaters bekommt. Diese Bestimmung gilt dann für alle weiteren gemeinsamen Kinder.

Nicht verheiratete Eltern:

Die Mutter ist allein sorgeberechtigt, eine wirksame Vaterschaftsanerkennung liegt vor:
Das Kind bekommt kraft Gesetzes den Familiennamen der Mutter. Die Mutter kann jedoch den Familiennamen des Vaters mit dessen Zustimmung erteilen. Namenserteilung und Zustimmung müssen persönlich beim Standesamt erklärt werden, die Gebühr beträgt 35,00 €.

Die Eltern sind gemeinsam sorgeberechtigt:
Sind die Eltern gemeinsam sorgeberechtigt, müssen sie beim ersten Kind festlegen, ob das Kind den Familiennamen des Vaters oder der Mutter bekommt. Diese Bestimmung gilt dann auch für alle weiteren gemeinsamen Kinder, die unter gemeinsamer Sorge stehen.

Die Erklärung kann mit der Geburtsanzeige formlos oder durch Ausfüllen der Namensbestimmung auf der zweiten Seite der Geburtsanzeige abgegeben werden.

Vorname des Kindes

Fragen zum Vornamen beantworten wir gern oder helfen mit Anschriften von Namensberatungsstellen weiter.


Mittelsachsen – Freiberg mittendrin

Der Verwaltungssitz des Landkreises Mittelsachsen befindet sich in Freiberg. Für Bürger der 53 mittelsächsischen Kommunen, davon 21 Städte, ist er Ansprechpartner u.a. für KfZ-Zulassungen oder Kindergeldanträge und betreibt das Jobcenter Mittelsachsen.

zum Landkreis

Herz aus Silber – Imagefilm

Zukunft aus Tradition: Silberstadt, Universitätsstadt, Wirtschaftstandort, Lebensmittelpunkt - werfen Sie einen Blick in den Imagefilm der Silberstadt Freiberg.

ansehen