Kirchenaustritt
Allgemeine Informationen
Die Austrittserklärung aus einer Kirche oder Religionsgemeinschaft muss von dem Standesamt entgegengenommen werden, in dessen Standesamtsbezirk der Austrittswillige seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Zum Standesamtsbezirk Freiberg gehören:
die Stadt Freiberg sowie die Gemeinden Oberschöna, Halsbrücke, Bobritzsch-Hilbersdorf, Reinsberg und Großschirma mit allen Ortsteilen.
Kontakt und Öffnungszeiten
Standesamt (Sachgebiet Personenstandswesen)
Frau Simone Wentz
Tel. (+49) 3731 273 732
Öffnungszeiten
Standesamt
Di
09:00 - 12:00
13:00 - 18:00
Do
09:00 - 12:00
13:00 - 16:00
Fr
09:00 - 12:00
Besucheradresse
Obermarkt 24
09599 Freiberg
Parkplatz
Hinter dem Rathaus sind Stellplätze für Fahrzeuge mit Behindertenparkausweis vorhanden.
Barrierefreie Nutzung
Eingangsbereich: über Rathauseingang Burgstraße
Toiletten: vorhanden im Rathaus
Aufzüge: vorhanden im Rathaus
Erforderliche Unterlagen
Die Austrittserklärung ist persönlich gegenüber dem Standesbeamten zur Niederschrift abzugeben oder in notariell beglaubigter Form einzureichen.
Benötigt werden Reisepass oder Personalausweis.
Angaben zur Taufe sind hilfreich, jedoch nicht zwingend erforderlich. Anzugeben ist ggf. die letzte Eheschließung der austrittswilligen Person.
Personen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, können die Austrittserklärung selbst wirksam abgeben. Eine Mitwirkung der Eltern oder Personensorgeberechtigten ist ab diesem Lebensjahr nicht erforderlich.
Für Kinder unter 14 Jahren erklären die Personensorgeberechtigten den Austritt. Hat das Kind das 12. Lebensjahr vollendet, ist seine Einwilligung erforderlich.
Kosten
Die Gebühr für eine Kirchenaustrittserklärung mit Bescheinigung beträgt gemäß Sächsischem Verwaltungskostengesetz in Verbindung mit dem 10. Sächsischen Kostenverzeichnis 35 €.