zurück zur Anliegensuche

Namensänderung, Erklärung beim Standesamt

Allgemeine Informationen

Folgende Erklärungen sind im Standesamt unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

  • Nachträgliche Bestimmung eines Ehenamens
  • Wiederannahme eines früheren Namens nach Auflösung der Ehe oder Lebenspartnerschaft
  • Voranstellung oder Hinzufügung eines Namens zum Ehenamen und deren Widerruf
  • Namenserteilung für Kinder
  • Anschlusserklärung (z. B. für Kinder nach Ehenamensbestimmung der Eltern)
  • Namensbestimmung nach Begründung des gemeinsamen Sorgerechts
  • Erklärung zur Angleichung an das deutsche Namensrecht

Kontakt und Öffnungszeiten

Standesamt (Sachgebiet Personenstandswesen)

Frau Ina Werzner

Tel. 03731 273 730

standesamt@freiberg.de

Frau Carmen Körner

Tel. (+49) 3731 273 734

standesamt@freiberg.de

Öffnungszeiten

Standesamt

Di

09:00 - 12:00

13:00 - 18:00

Do

09:00 - 12:00

13:00 - 16:00

Fr

09:00 - 12:00

Besucheradresse
Obermarkt 24
09599 Freiberg

Parkplatz

Hinter dem Rathaus sind Stellplätze für Fahrzeuge mit Behindertenparkausweis vorhanden.

Barrierefreie Nutzung

Eingangsbereich: über Rathauseingang Burgstraße
Toiletten: vorhanden im Rathaus
Aufzüge: vorhanden im Rathaus

Verfahrensablauf

  • Erkundigen Sie sich bitte bei uns, welche rechtlichen Voraussetzungen für die gewünschte Namensführung vorliegen müssen und welche Unterlagen erforderlich sind.
  • Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit uns.  

Fristen


Mittelsachsen – Freiberg mittendrin

Der Verwaltungssitz des Landkreises Mittelsachsen befindet sich in Freiberg. Für Bürger der 53 mittelsächsischen Kommunen, davon 21 Städte, ist er Ansprechpartner u.a. für KfZ-Zulassungen oder Kindergeldanträge und betreibt das Jobcenter Mittelsachsen.

zum Landkreis

Herz aus Silber – Imagefilm

Zukunft aus Tradition: Silberstadt, Universitätsstadt, Wirtschaftstandort, Lebensmittelpunkt - werfen Sie einen Blick in den Imagefilm der Silberstadt Freiberg.

ansehen