Namensänderung, Erklärung beim Standesamt
Allgemeine Informationen
Folgende Erklärungen sind im Standesamt unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
- Nachträgliche Bestimmung eines Ehenamens
- Wiederannahme eines früheren Namens nach Auflösung der Ehe oder Lebenspartnerschaft
- Voranstellung oder Hinzufügung eines Namens zum Ehenamen und deren Widerruf
- Namenserteilung für Kinder
- Anschlusserklärung (z. B. für Kinder nach Ehenamensbestimmung der Eltern)
- Namensbestimmung nach Begründung des gemeinsamen Sorgerechts
- Erklärung zur Angleichung an das deutsche Namensrecht
Kontakt und Öffnungszeiten
Standesamt (Sachgebiet Personenstandswesen)
Frau Ina Werzner
Tel. 03731 273 730
Frau Carmen Körner
Tel. (+49) 3731 273 734
Öffnungszeiten
Standesamt
Di
09:00 - 12:00
13:00 - 18:00
Do
09:00 - 12:00
13:00 - 16:00
Fr
09:00 - 12:00
Besucheradresse
Obermarkt 24
09599 Freiberg
Parkplatz
Hinter dem Rathaus sind Stellplätze für Fahrzeuge mit Behindertenparkausweis vorhanden.
Barrierefreie Nutzung
Eingangsbereich: über Rathauseingang Burgstraße
Toiletten: vorhanden im Rathaus
Aufzüge: vorhanden im Rathaus
Verfahrensablauf
- Erkundigen Sie sich bitte bei uns, welche rechtlichen Voraussetzungen für die gewünschte Namensführung vorliegen müssen und welche Unterlagen erforderlich sind.
- Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit uns.
Fristen
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