Eheregister, Beurkundung einer Heirat im Ausland durch ein deutsches Standesamt
Allgemeine Informationen
Haben Sie im Ausland geheiratet, können Sie beim Standesamt Ihres Wohnortes (bei Wohnsitz im Ausland beim letzten inländischen Wohnort) beantragen, dass die Eheschließung nachträglich im deutschen Eheregister beurkundet wird. Eine Pflicht zur Nachbeurkundung besteht nicht – ordnungsgemäß ausgestellte Heiratsurkunden aus dem Ausland werden in Deutschland grundsätzlich anerkannt. Der nachträgliche Eintrag in das Eheregister kann jedoch von Vorteil sein, weil Ihnen das hiesige Standesamt dann eine deutsche Eheurkunde auszustellen vermag.
Kontakt und Öffnungszeiten
Standesamt (Sachgebiet Personenstandswesen)
Frau Ina Werzner
Besucheradresse
Obermarkt 24
09599 Freiberg
Öffnungszeiten
Standesamt
Di
09:00 - 12:00
13:00 - 18:00
Do
09:00 - 12:00
13:00 - 16:00
Fr
09:00 - 12:00
Parkplatz
Hinter dem Rathaus sind Stellplätze für Fahrzeuge mit Behindertenparkausweis vorhanden.
Barrierefreie Nutzung
Eingangsbereich: über Rathauseingang Burgstraße
Toiletten: vorhanden im Rathaus
Aufzüge: vorhanden im Rathaus
Verfahrensablauf
Auskünfte zum Verfahren und zu erforderlichen Unterlagen erfragen Sie bitte bei uns vorab möglichst per e-mail.
Notwendigkeiten
Eine im Ausland geschlossene Ehe kann nur dann in das deutsche Eheregister eingetragen werden, wenn sie rechtsgültig geschlossen wurde. Außerdem darf sie deutschem Recht nicht widersprechen.
Die Nachbeurkundung der Eheschließung ist möglich für:
- deutsche Staatsangehörige
- Staatenlose, heimatlose Ausländer oder ausländische Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland
Antragsberechtigte
- jeder Ehepartner
sind beide verstorben
- deren Eltern
- deren Kinder
Erforderliche Unterlagen
- Urkunde über die im Ausland begründete Lebenspartnerschaft, gegebenenfalls mit Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde (Apostille) oder Legalisation durch die deutsche Auslandsvertretung
- gültiger Personalausweis, Reisepass oder Reiseausweis
- gegebenenfalls Einbürgerungsurkunde, Staatsangehörigkeitsausweis
- Übersetzungen aller Urkunden in fremder Sprache durch im Inland vereidigte Übersetzer
Weitere Unterlagen (zusätzlich)
Bei Geburt der Eheleute in Deutschland:
- die Geburtsurkunden
Bei Geburt der Eheleute im Ausland:
- die Geburtsurkunden mit Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde (Apostille) oder Legalisation durch die deutsche Auslandsvertretung
War ein Ehepartner schon einmal verheiratet:
- beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister der letzten Vorehe mit Auflösungsvermerk
- ersatzweise oder bei früherer Eheschließung im Ausland: Nachweise über die Schließung und Auflösung aller Vorehen – zum Beispiel Eheurkunden, Sterbeurkunden, alle Scheidungsurteile (vollständig und mit Vermerk des Gerichts, seit wann das Urteil rechtskräftig ist / "Rechtskraftvermerk")
- gegebenenfalls Anerkennung der ausländischen Scheidung durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts
Hatte ein Ehepartner schon einmal eine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet:
- Nachweise über die Begründung und Auflösung aller Lebenspartnerschaften
Fristen
Kosten
- Beurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe
- bei deutscher Staatsangehörigkeit beider Partner: EUR 100,00
- bei ausländischer Staatsangehörigkeit
- eines Partners: EUR 135,00
- Beurkundung oder Beglaubigung einer Erklärung, Einwilligung oder Zustimmung zur Namensführung aufgrund familienrechtlicher Vorschriften: EUR 35,00
- Ausfertigung der Eheurkunde:
- ein Exemplar: EUR 15,00
- jedes weitere Exemplar, wenn gleichzeitig beantragt: EUR 7,00
Hinweis: Die Gebühr richtet sich nach der Staatsangehörigkeit der Ehepartner zum Zeitpunkt der Eheschließung. Im Einzelfall können noch weitere Gebühren hinzu kommen.
Rechtliche Grundlage
- § 34 Personenstandsgesetz (PStG) – Eheschließung im Ausland
- Sächsisches Verwaltungskostengesetz i.V.m. dem 10. Sächsischem Kostenverzeichnis
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