Lebenspartnerschaftsurkunde anfordern
Allgemeine Informationen
online Lebenspartnerschaftsurkunde anfordern
Als Nachweis über die Begründung der Lebenspartnerschaft erhalten Sie eine Lebenspartnerschaftsurkunde. Benötigen Sie später weitere Urkunden (zum Beispiel in Rentenangelegenheiten), stellt Ihnen das Standesamt auf Antrag jederzeit zusätzliche Exemplare aus.
Lebenspartnerschaftsurkunden stellt das Standesamt aus, bei dem die Lebenspartnerschaft begründet wurde.
Wenn Sie in unserem Standesamtsbezirk die Lebenspartnerschaft begründet haben, ist das Standesamt Freiberg für die Ausstellung der gewünschten Urkunde zuständig.
Zum Standesamtsbezirk Freiberg gehören neben der Stadt Freiberg die Gemeinden Oberschöna, Halsbrücke, Bobritzsch-Hilbersdorf, Großschirma und Reinsberg mit allen Ortsteilen.
Urkunden können persönlich, schriftlich, per e-mail oder auch online (siehe oben) angefordert werden.
Kontakt und Öffnungszeiten
Standesamt (Sachgebiet Personenstandswesen)
Frau Petra Frohberg
Tel. (+49) 3731/273 733
Öffnungszeiten
Standesamt
Di
09:00 - 12:00
13:00 - 18:00
Do
09:00 - 12:00
13:00 - 16:00
Fr
09:00 - 12:00
Besucheradresse
Obermarkt 24
09599 Freiberg
Parkplatz
Hinter dem Rathaus sind Stellplätze für Fahrzeuge mit Behindertenparkausweis vorhanden.
Barrierefreie Nutzung
Eingangsbereich: über Rathauseingang Burgstraße
Toiletten: vorhanden im Rathaus
Aufzüge: vorhanden im Rathaus
Notwendigkeiten
Die persönlichen Daten der Personenstandsregister unterliegen dem Datenschutz. Lebenspartnerschaftsurkunden können daher nur ausgestellt werden
- für Personen, auf die sich der Eintrag bezieht
sowie deren
- Ehepartner,
- Lebenspartner (im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes),
- Vorfahren und Abkömmlinge.
Andere Personen erhalten eine Lebenspartnerschaftsurkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel mit einem Schreiben des Nachlassgerichts, einem gerichtlichen Urteil oder einem vollstreckbarem Titel).
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung Kopie)
- bei Abholung durch einen Vertreter: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Ausweis (Original oder Kopie) und der eigene Ausweis
- gegebenenfalls: Nachweis des rechtlichen Interesses
Kosten
- Lebenspartnerschaftsurkunde (erstes Exemplar): EUR 15,00
- bei gleichzeitiger Bestellung weiterer Exemplare: je EUR 7,00
Weitere Anliegen in diesem Bereich
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