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Eheschließung, Anmeldung beim Standesamt

Allgemeine Informationen

Bevor Sie heiraten können, müssen Sie die Eheschließung anmelden. Für die Anmeldung der Eheschließung bitten wir Sie um vorherige Terminvereinbarung und das Vorlegen der genannten Unterlagen.

Standesamtsbezirk Freiberg

Die Anmeldung der Eheschließung kann nur bei dem Standesamt erfolgen, in dessen Bezirk einer der Verlobten seinen Haupt-oder Nebenwohnsitz hat. Zum Standesamtsbezirk Freiberg gehören die Stadt Freiberg sowie die Gemeinden Oberschöna, Halsbrücke, Bobritzsch-Hilbersdorf und Großschirma und Reinsberg mit allen Ortsteilen.
Wenn Sie nicht hier wohnhaft sind, aber gern in Freiberg die Ehe schließen möchten, müssen Sie sich trotzdem zunächst beim Standesamt Ihres Wohnortes anmelden. Dort geben Sie an, dass die Eheschließung in Freiberg stattfinden soll.

Bezüglich Ihres gewünschten Termins sollten Sie sich zuvor telefonisch mit uns in Verbindung setzen. Unsere verschiedenen Eheschließungsorte und Termine finden Sie unter

www.freiberg.de - Bürgerservice - Standesamt.


Wann kann die Anmeldung erfolgen?

Die Anmeldung kann frühestens ein halbes Jahr vor dem gewünschten Eheschließungstermin entgegengenommen werden.
Die Reservierung Ihres Wunschtermins ist auch schon früher möglich.

Hinweis: Wenn beide künftigen Ehepartner im Ausland leben, können Sie die Eheschließung bei dem Standesamt anmelden, das die Trauung vornehmen soll.

Trauzeugen
Bei der Eheschließung müssen keine Trauzeugen anwesend sein. Wenn Sie dies jedoch wünschen, können Sie eine oder zwei Personen zu Trauzeugen bestimmen.

Familienname
Ob Sie in der Ehe einen gemeinsamen oder getrennte Familiennamen führen wollen, kann bei der Eheschließung oder auch zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt werden.

Kontakt und Öffnungszeiten

Standesamt (Sachgebiet Personenstandswesen)

Frau Ina Werzner

Tel. 03731 273 730

standesamt@freiberg.de

Öffnungszeiten

Standesamt

Di

09:00 - 12:00

13:00 - 18:00

Do

09:00 - 12:00

13:00 - 16:00

Fr

09:00 - 12:00

Besucheradresse
Obermarkt 24
09599 Freiberg

Parkplatz

Hinter dem Rathaus sind Stellplätze für Fahrzeuge mit Behindertenparkausweis vorhanden.

Barrierefreie Nutzung

Eingangsbereich: über Rathauseingang Burgstraße
Toiletten: vorhanden im Rathaus
Aufzüge: vorhanden im Rathaus

Verfahrensablauf

  • Um die Eheschließung anzumelden, suchen beide Partner (Verlobte) gemeinsam das zuständige Standesamt auf.
  • Ist einer der beiden verhindert, kann der andere die Eheschließung allein anmelden. Das Standesamt benötigt dazu die schriftliche Vollmacht des verhinderten Partners, s.u.
  • Stellt das Standesamt kein Ehehindernis fest, bekommen Sie die Mitteilung, dass die Eheschließung vorgenommen werden kann.

Erforderliche Unterlagen

Von beiden Partnern:

  • die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch, erhältlich beim Standesamt des Geburtsortes; die Geburtsurkunde ist nicht ausreichend;
    Bürger, die im Standesamtsbezirk Freiberg geboren sind, benötigen diese Urkunde nicht, da die Unterlagen in unserem Standesamt vorliegen;
  • die erweiterte Meldebescheinigung der Meldebehörde;
    Bürger, die in Freiberg und Oberschöna (und in den Ortsteilen) wohnhaft sind, benötigen diese Bescheinigung nicht, da wir Zugriff auf diese Meldedaten haben;
    Bürger, die in Großschirma, Reinsberg, Halsbrücke und Bobritzsch-Hilbersdorf (und in den Ortsteilen) wohnen, müssen diese Bescheinigung jedoch vorlegen. Das Dokument ist bei der zuständigen Meldebehörde erhältlich.
  • Personalausweis oder Reisepass

bei gemeinsamen Kindern:

  • die Geburtsurkunde des Kindes
  • Vaterschaftsanerkennung
  • ggf. Sorgerechtserklärung

bei geschiedenen oder verwitweten Partnern zusätzlich:

  • Eheurkunde der letzten Vorehe, erhältlich beim Standesamt der Eheschließung,
  • Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk, bzw.
  • Sterbeurkunde des früheren Ehegatten.

Bevollmächtigung bei Verhinderung

  • Falls ein Partner an der Anmeldung verhindert ist und nicht persönlich ins Standesamt kommen kann, ist eine Bevollmächtigung des anderen Partners möglich. (Formular der Vollmacht s.u.)

Für ausländische Urkunden und ausländische Staatsangehörige:

  • gelten besondere gesetzliche Bestimmungen.
  • In diesem Fall empfehlen wir, sich unbedingt vorher bei uns zu informieren.

Fristen

Stellt die Standesbeamtin oder der Standesbeamte nach Abschluss der Prüfung fest, dass die Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind, können Sie innerhalb von sechs Monaten heiraten. Danach muss die Eheschließung erneut angemeldet werden.

Kosten

Anmeldung der Eheschließung

  • 60 € für die Prüfung der Ehevoraussetzungen, wenn beide Partner deutsche Staatsangehörige sind
  • 95 € für die Prüfung der Ehevoraussetzungen, wenn bei einem Partner ausländisches Recht zu beachten ist
  • 130 € für die Prüfung der Ehevoraussetzungen, wenn bei beiden Partnern ausländisches Recht zu beachten ist
     

Durchführung der Eheschließung

  • 20 € für die Durchführung der Eheschließung im Rathaus zu den allgemeinen Öffnungszeiten,
    bei Anmeldung bei einem anderen Standesamt 50 €
  • 80 € für die Durchführung einer Eheschließung im Rathaus außerhalb der Öffnungszeiten des Standesamtes (freitags ab 14 Uhr und samstags),
    bei Anmeldung bei einem anderen Standesamt 110 €
  • 100 € für die Durchführung der Eheschließung außerhalb des Rathauses zu den allgemeinen Öffnungszeiten,
    bei Anmeldung bei einem anderen Standesamt 130 €
  • 120 € für die Durchführung der Eheschließung außerhalb des Rathauses außerhalb der Öffnungszeiten (freitags ab 14 Uhr und samstags),
    bei Anmeldung bei einem anderen Standesamt 150 €
  • 160 € für die Eheschließung im Rosenzimmer im Schloss Freudenstein
  • 135 € für die Eheschließung in der Betstube der Alten Elisabeth; in diesem Betrag sind die Kosten für das Orgelspiel in Höhe von 35 € bereits enthalten
  • 138 €  für die Durchführung der Eheschließung in der Konzert- und Tagungshalle Nikolaikirche

Weiteres

  • 15 € für die Erteilung einer Eheurkunde; für jede weitere Urkunde, die im gleichen Arbeitsgang hergestellt wird, 7 €
  • 8 € für die Einsichtnahme in das Melderegister pro Person (betrifft Personen mit Wohnsitz in Freiberg und Oberschöna mit Ortsteilen)
  • 8 € für einen Datenabruf bei einem anderen Standesamt (wenn Daten der Geburtsurkunde oder Eheurkunde bei einem anderen Standesamt angefordert werden)
  • 35 € für die Beurkundung einer Erklärung zur Namensführung, wenn ein Ehegatte einen Doppelnamen wünscht oder wenn der Name eines Kindes geändert werden soll
  • 15 bis 39 € für ein Stammbuch (falls gewünscht), hier steht eine große Auswahl im Standesamt zur Verfügung

Mittelsachsen – Freiberg mittendrin

Der Verwaltungssitz des Landkreises Mittelsachsen befindet sich in Freiberg. Für Bürger der 53 mittelsächsischen Kommunen, davon 21 Städte, ist er Ansprechpartner u.a. für KfZ-Zulassungen oder Kindergeldanträge und betreibt das Jobcenter Mittelsachsen.

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